Versicherungsmakler Hannover - Uwe Röde
Tierhalterhaftpflichtversicherung Hannover

Tierhalterhaftpflichtversicherung

 

Der beste Schutz für Ihre Lieblinge, denn als Besitzer haften Sie für alle Schäden, die Ihr Tier anrichtet - für Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden. Mit einer Tierhalterhaftpflicht sichern Sie sich ab. 

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Tierhalterhaftpflicht für Hunde und Pferde

Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist für besondere Situationen erforderlich, insbesondere dann, wenn Tiere einen Schaden verursachen. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Hund einen Fußgänger verletzt oder ein Pferd einen Zaun beschädigt. Der Tierhalter ist in jedem Fall verpflichtet, die Kosten zu tragen. Diese Verpflichtung ist auch im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) verankert. Wenn Menschen verletzt werden, können die Kosten erheblich steigen. So könnten beispielsweise Krankenhauskosten, Arztkosten und Schmerzensgeld anfallen. Sollte der Geschädigte zudem berufsunfähig werden, kommt der Verdienstausfall ebenfalls hinzu.  

Um aus solchen Missgeschicken keinen großen Ärger zu ziehen, ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung unerlässlich. In einigen Bundesländern ist diese Versicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen eines von Ihren Haustieren verursachten Schadens. Weitere Haustiere, wie z.B. Katzen, Kaninchen, Mäuse, Hamster oder Vögel, sind übrigens bereits automatisch in der Privat-Haft­pflichtversicherung mitversichert. Diese Tiere halten sich meist innerhalb der eigenen vier Wände auf, sodass das Risiko für Schäden als sehr gering einzustufen ist. Wenn allerdings größere Tiere wie Hunde oder Pferde häufig außerhalb des eigenen Grundstücks unterwegs sind, ist eine Tierhalterhaftpflicht zwingend notwendig. Um die passende Versicherung für jedes Tier zu finden, können Versicherungsnehmer auf spezielle Pferdehaftpflicht- und Hundehaftpflichtversicherungen zurückgreifen.

Mit der Tierhalterhaftpflichtversicherung sind Sie auf der sicheren Seite. Diese Versicherung schützt Sie vor den hohen Kosten, die im Falle eines Schadensfalls entstehen könnten, und gewährt auch Schutz bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt.  

Wichtiger Hinweis: Als Tierhalter sind Sie im Rahmen der Gefährdungshaftung immer schadenersatzpflichtig. Unabhängig davon, ob Ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden kann oder nicht!


Tierhalterhaftpflichtversicherung Leistungsumfang

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung deckt folgende Schäden ab. 

  • Per­sonenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

Die Tierhalterhaftpflicht kümmert sich auch darum, unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Sollte der entstandene Schaden also nicht von Ihrem eigenen Hund oder Pferd verursacht worden sein, kann die Tierhalterhaftpflichtversicherung Ihnen als eine Art Rechts­schutz­ver­si­che­rung zur Seite stehen.

 

Als Halter des Tieres sind Sie in der Tierhalterhaftpflichtversicherung versichert. Dabei sind auch Ihre Familie, Freunde und Nachbarn mitversichert, wenn diese auf Ihr Tier aufpassen. Zudem haben Sie die Möglichkeit, weitere Per­sonen in Ihrer Versicherung mitzuver­sichern. Bei der Pferdehaftpflicht kann z.B. eine Gastreiter-Deckung vereinbart werden.

 

Tierhalterhaftpflichtversicherung - Versicherungssumme

Die Versicherungssumme der Tierhalterhaftpflicht sollte keinesfalls zu gering gewählt werden. 
Wenn die Versicherungssumme nicht ausreicht, muss der Versicherungsnehmer den restlichen Betrag mit seinem privaten Vermögen selbst tragen. Die Versicherungssumme gibt an, wie viel die Versicherung im Einzelfall übernimmt. Besonders bei Per­sonenschäden ist es sehr wichtig, ausreichend versichert zu sein, um alle Kosten abdecken zu können. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Zahlung einer lebenslangen Rente erforderlich ist.
 
 

Tierhalterhaftpflicht mit Selbst­behalt? 

In manchen Tierhalterhaftpflichtversicherungen kann auch ein Selbst­behalt vereinbart werden. Der Selbst­behalt kann z.B. zwischen 0-250 Euro liegen. Dieser muss im Schadensfall aus eigener Tasche finanziert werden. Erst wenn dieser bezahlt ist, tritt die Versicherung in Kraft. Da die Versicherungen bei höheren Selbst­behalten weniger leisten müssen, können die Versicherungsbeiträge günstiger ausfallen.

 

Gibt es Unterschiede in der Tierhalterhaftpflicht zwischen der Hundehaftpflicht und Pferdehaftpflicht?

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist der allgemeine Begriff für diese Versicherung. Genauer gesagt besteht sie aus der Hunde­halter­haft­pflichtversicherung oder der Pferdehalterhaftpflichtversicherung. Damit ist auch klar, um welches Tier es zu ver­sichern geht. In der Regel wird diese Versicherung meistens als Hundehaftpflicht oder Pferdehaftpflicht bezeichnet.


 


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Die Angebotsvielfalt der Tierhalterhaftpflichtversicherung ist unübersichtlich und schwer zu durchschauen. Die Vertragsbedingungen können viele Fallstricke enthalten. Damit im Ernstfall der gewünschte Versicherungsschutz der Tierhaftpflichtversicherung gewährleistet ist und Sie nicht leer ausgehen, gilt: Nur wer sich gut und unabhängig informiert, findet ein passendes und gutes Produkt! Ich berate Sie als Experte im Bereich der Tierhalterhaftpflichtversicherung nicht nur hinsichtlich der Konditionen, der Rahmenbedingungen und der wichtigen Fakten, sondern weise Sie ebenfalls auf mögliche Fallstricke hin, die auch für Sie im Bereich der Tierhaftpflichtversicherung existieren.

Als Ver­sicherungs­makler in und um Hannover stehe ich Ihnen gerne zur Seite. Ich bin seit vielen Jahren als Ver­sicherungs­makler in Hannover tätig. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist komplex und ein einfacher Preisvergleich greift hier oft zu kurz. Doch ich kenne die Fallstricke, die es bei der Absicherung dieser Versicherungen zu beachten gilt. Schließen Sie jetzt Ihre Versorgungslücke und fordern Sie ein kostenloses und unverbindliches Angebot für eine Tierhaftpflichtversicherung an. Rufen Sie mich an oder kontaktieren Sie mich über das Kontaktformular. Ich berate Sie persönlich und individuell.

Ich freue mich auf Sie!

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