Versicherungsmakler Hannover - Uwe Röde
Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung Hannover

Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung Hannover

 

Gerade im Zahnbereich müssen gesetzlich Krankenversicherte oft mit hohen Zuzahlungen beim Zahnersatz rechnen. Sorgen Sie deshalb rechtzeitig vor mit einer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung, denn diese können die Eigenleistung deutlich verringern. 

 

  • Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ohne Gesundheitsfragen möglich
  • Leistungen ab dem ersten Tag
  • In jedem Alter abschließbar

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Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung macht schöne Zähne bezahlbar

Eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung schützt Sie vor den hohen Kosten, die bei zahnärztlichen Behandlungen schnell in die Tausende gehen können. Insbesondere als gesetzlich Versicherter wird schnell deutlich, dass ein bedeutender Teil der Kosten selbst getragen werden muss. Dies gilt besonders bei hochwertigem Zahnersatz und der angestrebten bestmöglichen Behandlung.

Von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) erhalten Sie nur eine Regelversorgung (Basisabsicherung), deren Leistungen gesetzlich festgelegt sind. Regelversorgung impliziert, dass nur einfache und medizinisch ausreichende Materialien verwendet werden. Dies bedeutet, dass lediglich die notwendigsten Arbeiten mit den einfachsten Materialien durchgeführt werden, wobei auf Ästhetik und Schönheit oftmals wenig Wert gelegt wird. Nor­malerweise liegt dieser Zuschuss bei etwa der Hälfte der günstigsten Lösung, und die restlichen Kosten kommen vollständig auf Sie zu.

Sollten Sie allerdings Wert auf eine hochwertigere Versorgung legen und sich nicht mit einer einfachen Metallkrone zufrieden geben wollen, können schnell hohe Kosten entstehen. Dies gilt insbesondere für edle Füllungen und Einzelimplantate. Die gesetzliche Krankenkasse bezahlt im Durchschnitt nur etwa 30% der Rechnung für Zahnersatz, und selbst beste Zahnpflege garantiert nicht, dass Sie stets gesunde und schöne Zähne haben werden. Zahnbehandlungen wie das Füllen von Karieslöchern sind für Sie lediglich kostenfrei, solange das günstigste Füllmaterial verwendet wird.

Bereits die Zahnreinigung wird nicht von jeder gesetzlichen Krankenkasse teilweise oder voll übernommen. Was bedeutet das für Sie? Sie müssen in der Regel diese empfehlenswerte Vorsorge komplett selbst finanzieren. Genauso verhält es sich mit Inlays oder Wurzelbehandlungen, bei denen hohe Eigenbeteiligungen anfallen können.

So weit muss es jedoch nicht kommen! Sichern Sie sich mit einer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ab. Dadurch erhalten Sie einen optimalen Rundumschutz und können Ihre Eigenbeteiligung für Zahnbehandlungen und Zahnersatz deutlich senken, sodass Sie bis ins hohe Alter gesunde und schöne Zähne bewahren können.

TIPP: Wenn Sie Ihr Bonusheft regelmäßig führen, erhöhen Sie den Festzuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenkasse!


Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung - Welche Leistungen brauchen Sie?

Ein gesundes und schönes Lächeln ist der Wunsch vieler Menschen. Wenn Sie nur das Beste für Ihre Zähne möchten, ist eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung die richtige Wahl. Dadurch sichern Sie sich als Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse gegen hohe Zuzahlungen beim Zahnarzt und profitieren von einer umfassenden Versorgung.

Vor Abschluss Ihrer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung sollten Sie klären, welche Leistungen für Sie wichtig sind. Wer Wert auf festen Zahnersatz legt, sollte eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung in Betracht ziehen, die Implantate sowie den notwendigen Knochenaufbau finanziell unterstützt. Schönheitsbewusste Menschen könnten auch Keramiklösungen im Backenzahnbereich ver­sichern. Bei Zahn­zu­satz­ver­si­che­rungen für Kinder ist es ratsam, dass kieferorthopädische Leistungen wie hochwertige Zahnklammern übernommen werden.

 

Bei einer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung haben Sie die freie Wahl, welchen Schutz Sie wün­schen.

  • Zahnersatz
  • Zahnbehandlung
  • Prophylaxe (professionelle Zahnreinigung)

Sehr Wichtig! Beim Abschluss Ihrer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung sollten Sie nicht verschweigen, wenn Zahnbehandlungs- oder Ersatzmaßnahmen von Ihrem Zahnarzt empfohlen wurden. Auch sollten fehlende Zähne, die nicht ersetzt werden, angegeben werden.

 

Zahn­zu­satz­ver­si­che­rungen tragen zu den Kosten bei, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Bitte beachten Sie, dass immer ein kleiner Eigenanteil verbleibt: Insgesamt werden von beiden Versicherungen zusammen maximal 80 bis 90 Prozent der Kosten für die Zahnbehandlung ersetzt.

 


Wartezeiten und wo eine Zahnversicherung leistet / nicht leistet.

Der richtige Zeitpunkt für den Abschluss einer Zahnversicherung ist entscheidend. Viele Menschen zögern zu lange mit ihrer Entscheidung. Wenn Ihr Zahnarzt Ihnen mitteilt, dass bald eine umfangreiche Behandlung ansteht, ist es oft zu spät, um einen Vertrag abzuschließen. In diesem Fall ist die Diagnose bereits durch den Zahnarzt gestellt, und ein Versicherungsschutz ist in der Regel nicht mehr verfügbar, da die Versicherung für Schäden, die der Zahnarzt bereits vor Vertragsabschluss zu Protokoll gegeben hat, normalerweise nicht aufkommt. 

Dazu zählen unter anderem:

  • bereits beschädigte oder erkrankte Zähne,
  • fehlende und noch nicht ersetzte Zähne,
  • bereits bekannte oder medizinisch angeratene Behandlungen oder
  • bereits begonnene Eingriffe.

Bereits in der Vergangenheit versorgte und ersetzte Zähne, die zum Zeitpunkt der Antragstellung abgeschlossen und beschwerdefrei sind, sind selbstverständlich mitversichert.

Aus diesem Grund gilt bei den meisten Zahn­zu­satz­ver­si­che­rungen eine Wartefrist von acht Monaten nach Vertragsschluss, während der Versicherten keine Ansprüche geltend machen können. Auch in den ersten 12, 24, 36 oder 48 Monaten gewährt viele Zahn­zu­satz­ver­si­che­rungen nur bis zu den in den Versicherungsbedingungen festgelegten maximalen Beträgen Leistungen. Ab dem 49. Monat oder nach einem Unfall entfällt die maximale Beschränkung.

Eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ohne Wartezeit ist ebenfalls erhältlich!



Gesundheitsfragen in der Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung

Wenn Sie sich für eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ohne Gesundheitsprüfung entscheiden, müssen Sie keine Fragen zu Ihrer Zahngesundheit beantworten. Dies hat den Vorteil, dass keine falschen Angaben gemacht werden können, die im Leistungsfall nachteilig sein könnten. Sollte eine Angabe in der Gesundheitsprüfung nicht korrekt ausgefüllt werden (auch versehentlich), kann es sein, dass die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung im Leistungsfall Schwierigkeiten macht. Werden absichtlich Diagnosen oder Prognosen bei den Gesundheitsfragen verheimlicht, hat man nach einer oft kostspieligen Behandlung generell schlechte Karten. In solchen Fällen kann die Versicherung nachträglich den Vertrag kündigen.

Vor- und Nachteile einer Zahnversicherung ohne Gesundheitsprüfung:

+ Der Vorteil einer Zahnversicherung ohne Gesundheitsfragen besteht darin, dass Ihnen im Leistungsfall nichts passieren kann, da Ihr Gesundheitszustand nicht erfragt wurde. Ansonsten sind die Leistungen ähnlich wie bei anderen Tarifen.

 - Der bedeutende Nachteil liegt in den Beiträgen dieser Versicherung. Da die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung mit einem erhöhten Risiko rechnet, spiegelt sich dies in den Beiträgen wider. Wenn Sie sich für einen Zahntarif mit Gesundheitsfragen entscheiden, können die Kosten individuell kalkuliert werden, was sich wiederum positiv auf den Beitrag der Zahnversicherung (günstiger) auswirkt.


Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung - Kostenloses und unverbindliches Angebot

Die Angebotsvielfalt der Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ist unübersichtlich und schwer zu durchschauen. Die Vertragsbedingungen können zahlreiche Fallstricke beinhalten. Damit Sie im Ernstfall den gewünschten Schutz der Zahnversicherung erhalten und nicht als Verbraucher leer ausgehen, gilt: Nur wer sich gut und unabhängig informiert, findet ein passendes und qualitativ hochwertiges Produkt! Ich berate Sie als Experte in Hannover im Bereich der Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung nicht nur hinsichtlich der Konditionen, der Rahmenbedingungen und der wesentlichen Fakten, sondern weise zudem auf mögliche Fallstricke hin, die auch Sie im Bereich der Zahnversicherung beachten sollten.

Als Ver­sicherungs­makler in und um Hannover stehe ich Ihnen jederzeit zur Seite. Ich bin seit vielen Jahren als Ver­sicherungs­makler in Hannover tätig. Die Zahnversicherung stellt aufgrund ihrer Komplexität eine Herausforderung dar, und ein einfacher Preisvergleich reicht hier in der Regel nicht aus. Doch ich kenne die Fallstricke, die es bei der Absicherung der Zahnversicherung zu beachten gilt. Fordern Sie jetzt ein kostenloses und unverbindliches Angebot für eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung an. Rufen Sie mich an oder nutzen Sie das Kontaktformular. Ich berate Sie persönlich und individuell.

Ich freue mich auf Sie!

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Hier finden Sie typische Situationen, die Ihnen zeigen, warum eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung so wichtig ist.

Beispiel Implantat

Inge R. musste ein Zahn gezogen werden. Damit die Kaufunktion wiederhergestellt werden kann, rät der Zahnarzt ihr zu einem Implantat mit Krone. Inge R. bekommt aber von der gesetzlichen Krankenkasse weniger als 20% der kosten erstattet! Mit einer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung können Sie die Kosten auf insgesamt 90% abdecken.

Gesamtkosten 2.430 Euro
Gesamterstattung 90% inkl. GKV 2.187 Euro
Leitung der GKV  364 Euro
Leistung der Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung 1.823 Ruro
Selbstbeteiligung 243 Euro

 

Beispiel Füllung

Axel G.hat in einem Zahn ein Loch. Sein Zahnarzt empfehlt ihm eine hochwertige Kunststoff-Füllung in Zahnfarbe, anstatt einer Amalgamfüllung. So behält der Zahn sein natürliches Aussehen. Es wird aber nur ein teil der Kosten erstattet von der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung. Mit einer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung können Sie die Kosten auf 100% abdecken in Verbindung mit der GKV.

Gesamtkosten 200 Euro
Gesamterstattung 100% inkl. GKV 200 Euro
Leistung der GKV 44 Euro
Leistung der Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung 156 Euro
Selbstbeteiligung 0 Euro

 

Beispiel Krone

Stefanie B. hat beim essen bedauerlich auf ein Knochen gebissen, sodass ein Stück von ihrem Zahn abgebrochen ist. Der Zahnarzt empfiehlt Stefanie B. eine Keramikkrone. Sie bekommt einen Förderung von 20% von der gesetzlichen Krankenkasse. Mit einer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung können Sie die Kosten auf 70% abdecken.

Gesamtkosten 720 Euro
Gesamterstattung 70% inkl. GKV 504 Euro
Leistung GKV 144 Euro
Leistung der Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung 360 Euro
Selbstbeteiligung 30% 216 Euro

 

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Zuschuss erhöhen durch das Bonusheft

Wenn Sie regelmäßig zum Zahnarzt gehen zur Vorsorgeuntersuchung, können Sie somit den zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse etwas erhöhen. So funktioniert es: bei jedem Zahnarztbesuch zur Vorsorgeuntersuchung lassen Sie sich ihr Bonusheft abstempeln. Wenn das Bonusheft regelmäßig geführt wurde, kann sich der Festzuschuss wie folgt erhöhen:

  • Zahnzusatzversicherung Röde Versicherungsmakler in und um Hannovernach 5 Jahren steigt die Vertragsleistung um 20% für Per­sonen die das 18 Lebensjahr erreicht haben und in den letzten 5 Jahren mindestens 1 mal im Jahr zur Vorsorgentersuchung beim Zahnarzt waren. Ab dem 12 Lebensjahr müssen Kinder und Jugendliche mindestens einmal im Kalenderhalbjahr zur Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt gewesen sein. Somit erhöht sich nämlich dann der Zuschuss der Krankenkasse von 50 % auf 60 %. Die Restkosten nach dem abzug vom Festzuschuss müssen Sie selber tragen (Eigenanteil). Der Eigenanteil kann aber durch eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ganz oder teilweise versichert werden. 
  • nach 10 Jahren steigt die Vertragsleistung auf 30% bei einer Lückenlosen Vorsorge. Bezogen auf dem Festzuschuss der (GKV) wo 50% der anfallenden Kosten der Regelversorgung erstattet werden, steigt die Leistung somit auf 65% einer Regelversorgung.

Es gilt hier immer zu beachten das nur für die Regelversorgung geleistet wird. Eine bestmögliche Behandlung oder ein hochwertiger Zahnersatz wird trotdem nicht übernommen.

  • Wenn ein Eintrag im Bonusheft fehlt muss von vorne angefangen werden mit der Zählung der Jahre für die Sie die erhöhung bekommen.
  • Die Bonushefte erhalten Sie bei Ihrem Zahnarzt. 
  • Ist Zahnersatz erforderlich, reichen Sie bitte das Bonusheft zusammen mit dem Heil- und Kostenplan vor Beginn der Behandlung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein, damit Ihr Vorsorgebonus genau berechnet werden kann.

 


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