Versicherungsmakler Hannover - Uwe Röde

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Risiko­lebens­ver­si­che­rung

Risiko­lebens­ver­si­che­rung

Risiko­lebens­ver­si­che­rungen sind in Aufbau und Qualität nicht immer gleich. Darum lohnt es sich vor Abschluss, genau hinzuschauen und sich gegebenenfalls beraten zu lassen.

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Die Risiko­lebens­ver­si­che­rung einfach erklärt.


Risiko­lebens­ver­si­che­rung - Gut abgesichert für den Ernstfall

 

Eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung sichert Ihre Hinterbliebenen in einem Todesfall finanziell ab. Stirbt der Versicherungsnehmer vor einem vereinbarten Alter leistet die Versicherung eine Einmalzahlung. Wenn der Versicherungsnehmer den Ablauf der Ver­sicherungs­lauf­zeit erlebt, wird kein Geld ausgezahlt. Dieses hat den Vorteil, das die Beiträge dadurch besonders niedrig sind. Die Versicherung dient neben der Absicherung der Hinterbliebenen oder Ihre Geschäftspartner auch als Garantie bei Baufinanzierungen. Die Absicherung kann Ihre Bank auch von Ihnen einfordern, sodass Sie einen hohen Kredit mit einer Risiko­lebens­versicherung absichern.

Meistens geht einer in der Familie arbeiten und die andere Person ist in der Regel für die Kindererziehung sowie für die Führung des Haushalts zuständig. Für das Einkommen der Familie sorgt somit einer alleine sodass die finanzielle Abhängigkeit vom Lebenspartner entsprechend hoch ist. Fiel das Einkommen weg, etwa weil die Person verstorben war, steht die Familie vor einem finanziellen Scherbenhaufen. 

Die Zeiten, in denen einer in der Familie stets der Alleinverdiener ist sind aber vorbei. Trotzdem ist das Risiko eines finanziellen Ausfalls groß geblieben – insbesondere, wenn Kinder versorgt werden müssen. Stirbt ein Elternteil, steht die Familie vor finanziellen Problemen. Probleme, die durch Zahlungen aus Witwen-/Witwer- oder Waisenrenten nicht gelöst werden können.

 

Deshalb ist der Versicherungsschutz sehr interessant für:

  • Familie und Paare mit einem Hauptverdiener
  • Familie und Paare die einen Kredit z.B. für ein Eigenheim abzahlen
  • Per­sonen, die Geschäftspartner, Eltern oder sonstiger Per­sonen absichern möchten

 

Risiko­lebens­ver­si­che­rung ist nicht gleich Risiko­lebens­ver­si­che­rung. Denn das Produkt ist vielseitig und sollte auf den jeweiligen Absicherungsbedarf zugeschnitten werden. 

Denn es gibt deutliche Leistungsunterschiede gerade bei den Premium-Policen. Diese bieten mit einer umfangreichen Nachversicherungsgarantie, mit vorgezogenen Todesfallleistungen bei einer wahrscheinlich zum Tode führenden Erkrankung oder einer Laufzeitverlängerung ohne erneute Gesundheitsprüfung lange nach Vertragsschluss. Die Versicherungssumme kann auch nachträglich erhöht werden, etwa bei Heirat, Geburt eines Kindes oder dem Kauf einer Immobilie.  Alles Leistungsmerkmale die im Einzelfall wichtig und gewünscht sein können. 

Auch auf die Finanzkraft der Versicherung sollte geachtet werden bei der Auswahl der Risiko­lebens­ver­si­che­rung. Denn je besser die Finanzkraft ist, desto stabiler sind auch die Beiträge. Wenn Lebensversicherer schlecht wirtschaften oder kalkulieren, werden mit allergrößter Wahrscheinlichkeit die Beiträge erhöht. Aus diesem Grund achten wir auf das Verteuerungsrisiko. Das ist die Spanne zwischen den Brutto- und den um Überschüsse reduzierten Nettobeiträgen. Je höher dieses Verteuerungsrisiko ist, desto größer das Risiko, dass die Beiträge steigen werden.

Was auch ein sehr wichtiger Baustein in der Risiko­lebens­ver­si­che­rung ist sind die steuerliche Aspekte. Diese werden im Internet meist nicht berücksichtigt. So kann die falsche Vertragsgestaltung hohe Steuerpflichten auslösen.


Varianten der Risiko­lebens­ver­si­che­rung

 

Der Klassiker

Die Risiko­lebens­ver­si­che­rung mit konstanter Versicherungssumme gilt als Klassiker, um die Familie abzusichern. Die Versicherung zahlt im Versicherungsfall eine vorher festgelegte Summe. Diese wird ausgezahlt, unabhängig davon, wann der Versicherungsfall eintritt.

Verbundene Risiko­lebens­ver­si­che­rung

Wenn in einer Familie beide Partner berufstätig sind, bietet sich ein Partnertarif an – auch bei anderen wirtschaftlich voneinander abhängigen Per­sonen, wie beispielsweise Geschäftspartner. Mit einer verbundenen Lebensversicherung gibt es mehrere versicherte Per­sonen, die Todesfallleistung wird jedoch nur einmal gezahlt. Die Kosten fallen dabei geringer aus, als wenn zwei einzelne Verträge abgeschlossen werden.

Über Kreuz versichert

Gerade Paare, die zusammenleben, aber nicht verheiratet sind, sollten diese Option prüfen. Denn bei einer verbundenen Risiko­lebens­ver­si­che­rung fallen hier hohe Erbschaftssteuern an, da hier nur ein geringer Freibetrag geltend gemacht werden kann. Bei einer Risiko­lebens­ver­si­che­rung über Kreuz wird nicht das eigene Leben abgesichert, sondern das des Partners und andersherum. Kommt es zum Todesfall, wird keine Erbschaftssteuer fällig. Eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung über Kreuz lohnt sich auch für Ehepaare, die ihre Policen flexibler gestalten möchten (bspw. Laufzeit und Versicherungssumme)

Risiko­lebens­ver­si­che­rung mit fallender Versicherungssumme

Wer einen Kredit absichern möchte, kann mit einer Versicherung mit fallender Versicherungssumme gut beraten sein. Je mehr der Tarif getilgt wird, desto stärker sinkt auch die Versicherungssumme, wodurch der Vertrag für den Kunden günstiger wird. Speziell für Bauherren wäre dieses eine interessante Versicherung. Dabei gibt es verschiedene Modelle, wie die Versicherungssumme sinkt (bspw. linear oder annuitätisch). Soll neben der Absicherung des Kredits auch die Familie abgesichert werden, empfiehlt sich indes eine konstante Versicherungssumme.


Risiko­lebens­ver­si­che­rung mit und ohne Gesundheitsprüfung

 

Das Internet verleitet dazu mal schnell ein Angebot anzufordern oder den Vertragsschluss zu probieren. Das Problem hier ist, dass gerade bei Vorerkrankungen kaum Schutz einer Risiko­lebens­ver­si­che­rung zu bekommen ist. Die Anträge werden in der Regel abgelehnt. Und das bedeutet: Wird ein weiterer Antrag auf eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung gestellt, muss diese Online-Ablehnung angegeben werden. Das erschwert die Suche nach der passenden Police sehr. Lieber bei uns Ver­sicherungs­makler eine Risikovoranfrage stellen. Damit werden auf einen Schlag 25 bis 30 Gesellschaften angefragt, die dann ihr Votum zur Versicherbarkeit abgeben. Die Kunden wissen dann, wer sie versichert und was sie dort für Konditionen bekommen – und suchen sich den passenden Versicherer aus. 

 

Risiko­lebens­ver­si­che­rung mit Gesundheitsfragen

Die Gesundheitsfragen in der Risiko­lebens­ver­si­che­rung bestehen aus mehreren zu beantwortenden Fragen. Die Gesundheitsprüfung soll dafür sorgen, dass allzu risikobelastete Kunden das Versicherungskollektiv nicht über hohe Beiträge belastet werden sollen. Sie bleiben im schlimmsten Fall ohne Versicherungsschutz. Möglich ist auch das Zuschläge und/oder Ausschlüsse in Kauf genommen werden müssen. Wenn neue Krank­hei­ten nach dem Vertragsabschluss auftreten müssen diese im allgemeinen nicht gemeldet werden. Aber auf jeden Fall wenn Sie anfangen zu Rauchen auch E- Zigaretten. Dieses müssen Sie mitteilen dadurch wird der Vertrag der Risiko­lebens­ver­si­che­rung vom Nichtrauchertarif auf den Rauchertarif umgestellt was zu höheren Prämien führt.

 

Die Gesundheitsfragen sind dabei nicht einheitlich festgelegt. Es entscheidet jede Versicherungsgesellschaft für sich, was und wie die Kunden gefragt werden. Hier ist in letzter Zeit für viele Kunden eine erfreuliche Entwicklung festzustellen. Immer mehr Versicherungen bieten eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung mit vereinfachten Gesundheitsfragen an.

 

Zum Beispiel ist es wichtig, dass die Gesundheitsfragen in der Risiko­lebens­ver­si­che­rung geschlossen formuliert sind.

Beispiel: Sind in den letzten zwei Jahren folgende Erkrankungen aufgetreten.

Dies ist eine Formulierung, die den Zeitraum klar bestimmt, der für die Versicherung interessant ist und für Sie wesentlich mehr Sicherheit gibt als beispielsweise unbestimmte Formulierungen wie - in der Vergangenheit. Wenn Vorerkrankungen bestehen würden die Per­sonen bei der Risiko­lebens­ver­si­che­rung gerne auf die Gesundheitsprüfung verzichten. Im allgemeinen bieten Versicherungen keine Risiko­lebens­ver­si­che­rungen ohne Gesundheitsfragen an. Werden Sie dennoch auf eine Police ohne Gesundheitsprüfung aufmerksam, sollten sie die Vertragsdetails ganz genau prüfen denn Häufig ist die Leistung im Todesfall sehr gering oder die Beiträge sind unverhältnismäßig hoch.

 

Risiko­lebens­ver­si­che­rung ohne Gesundheitsprüfung

Wenn Vorerkrankungen bestehen würden die Per­sonen bei der Risiko­lebens­ver­si­che­rung gerne auf die Gesundheitsprüfung verzichten. Im allgemeinen bieten Versicherungen keine Risiko­lebens­ver­si­che­rungen ohne Gesundheitsfragen an. Werden Sie dennoch auf eine Police ohne Gesundheitsprüfung aufmerksam, sollten sie die Vertragsdetails ganz genau prüfen denn Häufig ist die Leistung im Todesfall sehr gering oder die Beiträge sind unverhältnismäßig hoch.


Risiko­lebens­ver­si­che­rung Kosten

 

Die Kosten der Risiko­lebens­ver­si­che­rung orientiert sich an der Versicherungssumme und der Versicherungsdauer. Auch der Gesundheitszustand ( Gesundheitsfragen ) spielen eine Rolle bei dem Beitrag. Raucher zahlen genau wie übergewichtige Per­sonen oder Menschen mit diversen Vorerkrankungen höhere Versicherungsbeiträge für eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung. Auch der derzeitige Beruf hat eine Auswirkung auf die Prämienhöhe da hier ein erhötes Todesfallrisiko besteht. Wenn Sie die Beiträge Jährlich zahlen ist es am preiswertesten monatlich am teuersten.


Die richtige Versicherungssumme in der Risiko­lebens­ver­si­che­rung

 

Als Faustregel sollte für die Berechnung der Risiko­lebens­ver­si­che­rung das 3 bis 5 - fache des Bruttojahresgehalts vom Hauptverdiener genommen werden. Selbstverständlich kommt es aber auch auf die persönliche Lebenssituation des Versicherungsnehmers an. Wenn in den nächsten Jahren zum Beispiel einen Kredit zurück bezahlen muss, sollte die Versicherungssumme etwas höher ansetzen. Es ist auch möglich im Laufe der Jahre die Versicherungssumme anzupassen, wenn sich die Lebenssituation ändern sollte. Auch Familien mit Kindern sollten diese ausreichend hoch wählen. Es sollten die Kosten in der Versicherungssumme abgedeckt sein, die anfallen könnten bis die Kinder ihre Ausbildung abgeschlossen haben und somit auf eigenen Beinen stehen. Im Zweifel sollten sich Familien beraten lassen, bevor sie eine RLV abschließen, um keine zu niedrige Versicherungssumme zu wählen.


Steuerliche beachtung in der Risiko­lebens­ver­si­che­rung

 

Erbschaftssteuer

Es sollte vor Abschluss der Risiko­lebensversicherung geprüft werden, wie die Versicherungsleistung im Todesfall erfolgen soll. So können Sie es vermeiden, dass Ihre Hinterbliebenen mit einer Erbschaftssteuer belastet werden. Hier kann die Risiko­lebens­ver­si­che­rung über Kreuz hilfreich sein wie oben in der Variante der Risiko­lebens­ver­si­che­rung unter ( Über Kreuz versichert ) steht.

Tipp: Verheiratete haben einen entscheidenden steuerlichen Vorteil. Hier werden die persönlichen Steuerhöchstbeträge beider Partner zusammengenommen. Zudem sind die Freibeträge der erbschaftssteuerfreien Summen deutlich höher. Für Ehe- und Lebenspartner liegt dieser recht hoch bei 500.000 Euro, für Kinder und Stiefkinder bei 400.000 Euro. Andere Per­sonen, etwa Geschäftspartner oder Freunde in der Steuerklasse I haben einen Freibetrag von 100.000 Euro, Per­sonen in Steuerklasse II oder III von 20.000 Euro.

 

Einkommenssteuer

Um bei der Risiko­lebens­ver­si­che­rung Steuern zu sparen ist es möglich die Aufwände zu Ihrer Lebensversicherung (egal welche Variante Sie haben) in Ihrer Einkommensteuer geltend zu machen. Diese werden steuerlich als weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen angesehen. Einfach den Nachweis der Versicherung in Form einer Beitragsbescheinigung mitgeben. Diese wird im allgeneinen automatisch um den Jahreswechsel an Sie verschickt.

Achtung Höchstbeitrag beachten: Die sogenannten Vorsorgeaufwendungen können immer nur bis zum geltenden Höchstbetrag von der Steuer abgesetzt werden. Je Kalenderjahr sind das bis zu 1.900 Euro, wenn dem Steuerpflichtigen ein steuerfreier Zuschuss zur Kranken­ver­si­che­rung gewährt wird. Wer seine Kranken- und Pflege­ver­si­che­rungsbeiträge selbst zahlt, darf sogar bis zu 2.800 Euro pro Jahr geltend machen.


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