Versicherungsmakler Hannover - Uwe Röde
Fahrradversicherung Hannover

Fahrradversicherung Hannover

Die sichere Absicherung für Ihr Fahrrad, E-Bike oder Pedelec mit der Fahrradversicherung.

 Reparatur nach Unfall, Vandalismus, Sturz, Verschleiß, Bedienungsfehler
 Beschädigung / Zerstörung von Akku und Motorund Teilediebstahl (nur bei E-Bike / Pedelec)
 Material-, Produktions- und Konstruktionsfehlernach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 2 Jahren
 und natürlich auch Diebstahl des Rades


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Warum eine Fahrradversicherung?

Egal wo Sie fahren, ob über Stock und Stein, Dutzende Kilometer mit Vollspeed oder einfach entspannt morgens zur Arbeit. Wo auch immer es Sie mit Ihrem Fahrrad hinzieht, die intensive Nutzung macht es sehr anfällig für Diebstahl oder Schäden jeglicher Art. Ob beim Transport zur nächsten Fahrradtour oder bei vollem Einsatz im geplanten Radurlaub durch die Berge – die Gefahr ist hoch, dass Ihr Fahrrad beschädigt wird oder abhanden kommt. Eine professionelle Reparatur oder ein neues Fahrrad können schnell sehr teuer werden. Um dieses finanzielle Risiko zu vermeiden, empfehle ich Ihnen eine gute Fahrradversicherung, die beispielsweise Sturz- und Unfallschäden, Transportschäden, Vandalismus, Abhandenkommen sowie Schäden durch Dritte, Diebstahl, Raub und vieles mehr abdeckt.


Fahrradversicherung für private & berufliche Nutzung

Mit einer Fahrradversicherung ist es auch möglich, beruflich genutzte Fahrräder abzusichern. Dadurch genießen Sie umfassenden Schutz, nicht nur im Alltag, sondern auch auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Betriebsgelände. Eine Haus­rat­ver­si­che­rung mit Fahrraddiebstahlschutz deckt lediglich den Schaden bei Diebstahl ab. Im Gegensatz dazu bieten die Leistungen einer Fahrradversicherung deutlich mehr: So sind auch geliehene Fahrräder ebenso versichert wie Ihr eigenes. Im Schadensfall sorgt die Fahrradversicherung für unmittelbare Hilfe und eine zügige Entschädigungszahlung, nachdem Sie den Schaden oder Verlust Ihres Fahrrads unkompliziert online, per Telefon bei der Fahrradversicherung oder mir gemeldet haben.


Das leistet eine Fahrradversicherung - Kurz erklärt!

  • Selbstbeteiligung: Ist in der Fahrradversicherung eine Selbstbeteiligung enthalten, tragen Sie im Falle eines Schadens die vereinbarte Summe. Das bedeutet, bei einer Selbstbeteiligung von 150€ erhalten Sie bei einem Schaden von 1000€ lediglich 850€. Jedoch wirkt sich dies positiv auf die Beitragshöhe Ihrer Fahrradversicherung aus.

  • Fahrradunfall: Wenn Sie mit Ihrem Fahrrad in einen Unfall verwickelt werden und es dadurch beschädigt oder zerstört wird oder abhandenkommt, bietet die Fahrradversicherung Entschädigung in Form der Reparaturkosten oder der Wiederbeschaffung zum Neuwert.

  • Fall- und Sturzschäden: Wenn Ihr Fahrrad umkippt oder durch einen Sturz (auch ohne äußere Einwirkung) beschädigt wird, bietet Ihnen die Fahrradversicherung Versicherungsschutz.

  • Verschleiß: Verschiedene Teile am Rad können vom Verschleiß betroffen sein. Die Fahrradversicherung schützt auch gegen Verschleiß an Ihrem Fahrrad. Zu den verschleißgefährdeten Komponenten zählen Reifen, Bremsbeläge, Fahrradkette, -schaltung und die Felgen. Weitere Informationen zum Versicherungsschutz für Verschleiß finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der jeweiligen Versicherung. Es ist wichtig, dass hier eine Wartezeit gilt und Ihr Fahrrad nicht älter als 3 Jahre sein darf.

  • Diebstahl: Fahrräder sind leider ein beliebtes Ziel für Langfinger. Wenn Sie sich für den Diebstahlschutz in der Fahrradversicherung entscheiden, ist Ihr Fahrrad sowie das Zubehör gegen Diebstahl abgesichert. Achten Sie darauf, dass Ihr Fahrrad ordnungsgemäß durch ein Schloss oder gleichwertig an einem festen Gegenstand gesichert ist. Gleichwertig bedeutet beispielsweise, wenn Ihr Fahrrad an einem Fahrradträger mit abschließbarer Rahmenhalterung befestigt ist oder sich in einem verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Autos befindet. Zudem ist auch der Einbruchdiebstahl versichert, der gegeben ist, wenn jemand unbefugt Zutritt zu Ihrer Wohnung oder einem anderen Raum erlangt und Ihr Fahrrad entwenden kann.

  • Vandalismus: Sollte jemand Ihr Fahrrad mutwillig oder vorsätzlich beschädigen oder zerstören, ist es über hepster abgesichert!

  • Höchstentschädigung: Die Fahrradversicherung leistet bis zur Versicherungssumme. Wenn Ihr Fahrrad abhandenkommt oder beschädigt wird, zahlen wir den Neuwert. Bei Beschädigung erstattet die Fahrradversicherung die Reparaturkosten, jedoch maximal bis zum Neuwert.

  • Alter / Versicherbarkeit: Ist Ihr Fahrrad bereits länger in Gebrauch, möchten Sie es jedoch gegen alltägliche Gefahren absichern? Kein Problem! Bei vielen Fahrradversicherungen ist das Alter Ihres Fahrrads nicht entscheidend. Sofern Ihr Fahrrad zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht älter als 12 Monate (ab Neukaufdatum mit Nachweis) ist, genießen Sie sofortigen Versicherungsschutz. Ist Ihr Fahrrad älter als 12 Monate, gilt eine Wartezeit von 6 Wochen, was bedeutet, dass der Versicherungsschutz nach Ablauf von 6 Wochen ab dem im Zertifikat angegebenen Zeitpunkt beginnt.

  • Private & berufliche Nutzung: Unabhängig davon, ob Sie das Fahrrad beruflich oder privat nutzen oder es mieteten oder ausleihen, hepster bietet Ihnen einen umfassenden Versicherungsschutz, der über die private Nutzung hinausgeht.

  • Reichweite / Versicherungsschutz: Ihr Fahrrad ist weltweit geschützt!


Das sollten Sie bei der Wahl des passenden Tarifs beachten

  • Abschlussfrist: Manche Anbieter verlangen, dass eine Fahrradversicherung innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach dem Kauf des Zweirads abgeschlossen werden muss.

  • Wahl des Fahrradschlosses: Oftmals gibt es hier bestimmte Vorgaben von Seiten der Versicherer im Hinblick auf Hersteller oder Art des Schlosses. 

  • Geltungsbereich: Sie planen, Ihr Fahrrad oder E-Bike mit in den Urlaub zu nehmen? Dann sollten Sie unbedingt darauf achten, dass der Tarif Ihrer Wahl über einen Auslandsschutz verfügt bzw. wie lang dieser maximal gültig ist. 


Warum eine Fahrradversicherung abschließen wenn es in der Haus­rat­ver­si­che­rung mitversichert ist?

Grundsätzlich sind Ihre Fahrräder auch in der Haus­rat­ver­si­che­rung gegen Diebstahl versichert, sofern sie in der Wohnung oder im abgeschlossenen Keller stehen. Über eine Zusatzoption kann dieser Schutz auch auf die Straße erweitert werden. Allerdings kommt es bei teuren Fahrrädern oft vor, dass die Summengrenze in der Haus­rat­ver­si­che­rung überschritten wird.

Die Fahrradversicherung schützt Ihre Fahrräder nicht nur gegen Diebstahl, sondern auch zusätzlich gegen Unfall, Vandalismus, Sturz, Brand sowie den Diebstahl von Fahrradzubehör und Gepäck. Bei einem Schaden wird, sofern möglich, Ihr Fahrrad repariert. Bei einem Totalschaden oder Diebstahl erhalten Sie den Zeitwert, was bedeutet, dass Sie den Betrag für ein gleichwertiges Fahrrad erhalten. Auch der Akku und der Motor von E-Bikes können in der Fahrradversicherung eingeschlossen werden, beispielsweise bei Feuchtigkeits- oder Elektroschäden. Manche Versicherungsgesellschaften bieten zudem Pannenhilfe an.

Der Versicherungsschutz der Fahrradversicherung gilt ausschließlich für das Fahrrad, für das der Vertrag abgeschlossen wurde. Im Gegensatz zu manchen Haus­rat­ver­si­che­rungen schützt die Fahrradversicherung Ihr Rad rund um die Uhr in der Bundesrepublik Deutschland sowie weltweit während eines Auslandsaufenthalts. Die Anforderungen können strenger sein als bei der Haus­rat­ver­si­che­rung, beispielsweise hinsichtlich der verwendeten Fahrradschlösser oder der Art und Weise, wie das Fahrrad gesichert werden muss. 

Fahrradversicherungs-Highlights im Überblick:

  • Neue und gebrauchte Fahrräder (auch Carbon) ohne Altersbeschränkung
  • Auch für Lastenräder und Cargobikes
  • Ohne Selbstbeteiligung, mit Neuwertentschädigung
  • Übernahme von Garantieleistungen (Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler)
  • Schutz bei Unfall-, Sturz- und Transportschäden
  • Vandalismus und Schäden durch Dritte
  • Verschleiß inkl. Reifen, Bremsen und Schaltung (nur im Monats- und Jahresabo)
  • Schutz bei Diebstahl und Raub (optional)
  • Weltweite Absicherung

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Highlights der Fahrradversicherung

  • Diebstahl des Fahrrads
  • Beschädigung durch Vandalismus
  • Beschädigung durch Unfall
  • Beschädigung durch Fall und Sturzschäden
  • Diebstahl von Fahrradzubehör
  • Diebstahl von Fahrradteilen wie zum Beispiel Akkus bei E-Bike
  • Diebstahl von Fahrradgepäck wie zum Beispiel Bekleidung oder Campingausrüstung

 

Im allgemeinen nicht eingeschlossen im Versicherungsschutz 

  •  Schäden, die die Funktion nicht beeinträchtigen (z. B. Schrammen und Schäden an der Lackierung)
  •  Schäden durch Verschleiß an Reifen und Bremsen
  •  Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen
  •  Schäden durch Verschleiß, Alterung / Materialermüdung  
  •  Schäden an Elektrofahrrädern / Pedelecs sowie allen übrigen Fahrrädern mit Hilfsmotor (außer mit eingeschlossen)

Was zählt alles zum Fahrradgepäck

Anhänger, Kartenhalter, Schlafsack, Beleuchtung, Kartenmaterial, Schleppstange, Fahrradkompass, Kilometerzähler, Spiegel, Fahrradkorb, Kindersitz, Steckschutzblech, Fahrradschloss, Kleidung, Tachometer, Fahrradtasche, Kochgeschirr, Trinkflasche, Fahrradwimpel, Luftmatratze, Werkzeug / Flickzeug, Helm,  Luftpumpe, Werkzeugtasche, Hygieneartikel, Reflektor, Zelt, Isomatte, Sattelkisse


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Mit uns finden Sie ganz einfach eine günstige Versicherung für Ihr Fahrrad, E-Bike oder Pedelec. Rufen Sie uns einfach an oder kontaktieren sie uns über das Kontaktformular. Wir von Ver­sicherungs­makler Röde in Hannover und der Region Hannover beraten Sie gerne persönlich und individuell zur Fahrradversicherung oder lassen sie sich doch einfach von uns ein kostenloses und unverbindliches Angebot erstellen. Unser Angebot wird Sie überzeugen.
 

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