Egal ob im Straßenverkehr, beim Sport oder im Urlaub - ein kleines Missgeschick ist schnell passiert und eine Sache geht zu Bruch. Wenn das bei fremdem Eigentum geschieht, muss man für den verursachten Schaden selbstverständlich geradestehen.
Gut, wenn man für diese Fälle eine Privathaftpflichtversicherung hat. Sie sichert nicht nur Ihren Schaden ab, sondern schützt auch Ihre ganze Familie.
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Warum eine private Haftpflichtversicherung?
Auch ein Versehen wie zum Beispiel ein Vorfahrtsfehler beim Fahrradfahren oder eine unachtsam weggeworfene Zigarette kann Folgeschäden in Millionenhöhe verursachen. Gerade dann, wenn Personen zu Schaden kommen, können die Schadensersatzforderungen den finanziellen Ruin des Verursachers bedeuten. Eine Begrenzung nach oben gibt es nicht. Die Privathaftpflichtversicherung ist ein Muss für jedermann.
Ob es aus Leichtsinn, Missgeschick oder Vergesslichkeit passiert - wenn Sie einen Schaden verursachen, müssen Sie dafür gerade stehen.Die geschädigte Person hat ein gesetzliches Recht auf angemessenen finanziellen Schadensersatz. Dazu gehören die Kosten für Wiederherstellung oder Ersatz beschädigter Gegenstände, außerdem Folgekosten wie etwa ein Nutzungsausfall. Sind Menschen verletzt, können Behandlungskosten und Verdienstausfall anfallen. Oft hat der Verletzte zusätzlich Anspruch auf Schmerzensgeld, bei bleibenden Gesundheitsschäden sogar auf eine lebenslange Rente.
Haftpflichtversicherung Leistung - Sie haften mit Ihrem ganzen Vermögen!
Kommt es zu einem Haftpflichtschaden, wären Sie unter Umständen in ihrer Existenz bedroht. Denn Sie müssen mit ihrem ganzen Vermögen haften z.B. Haus, Lohn, Gehalt, Bankguthaben, Sparbücher u.s.w, weil der Geschädigte ein gesetzliches Recht auf einen angemessenen finanziellen Schadenersatz hat. Sogar auf eine spätere Erbschaft kann im Ernstfall zugegriffen werden.
Sind Menschen verletzt kann es richtig teuer werden. Oft fallen Behandlungskosten und Verdienstausfall an und hat sogar Anspruch auf Schmerzensgeld. Für die Rente müssen Sie im schlimmsten Fall auch noch aufkommen. Wenn der Geschädigte nicht mehr arbeiten gehen kann wegen den bleibenden Gesundheitsschäden kann er auch nicht mehr für seine Rente vorsorgen! Aber keine Sorge: Die Privathaftpflichtversicherung bietet umfassenden Schutz– und zwar für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch Sie oder mitversicherte Personen verursacht wurden.
Nicht alle Fälle einer privaten Haftung sind so harmlos wie das beim Fußballspielen zerschossene Fenster oder der Rotweinfleck auf dem Teppich des Nachbarn. Die Haftpflichtversicherung schützt Sie und Ihre Familie vor möglicherweise ruinösen Schadensersatzansprüchen. Der Versicherer prüft zunächst, ob und in welcher Höhe Sie zum Schadensersatz verpflichtet sind. Wenn der Anspruch begründet ist, zahlt er den Schadensersatz, also die Wiedergutmachung in Geld.
Übrigens: Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie auch als Immobilieneigentümer gegen Schäden, die von Ihrem Haus ausgehen,solange Sie es selbst bewohnen. Auch Ehepartner und Kinder sind selbstverständlich mitversichert. Zudem gilt die Privathaftpflichtversicherung auch während vorübergehender Auslandsaufenthalte.
Der Lückenlose Schutz der privat Haftpflichtversicherung
Der Schutz der Privaten Haftpflichtversicherung erstreckt sich sogar auf Haushalts- und Gartenhilfen sowie Babysitter. Kommt beispielsweise ein Nachbar durch Nachlässigkeit Ihres Babysitters während seiner Tätigkeit zu Schaden, zahlt in der Regel Ihre Haftpflichtversicherung.
Stirbt der Versicherungsnehmer, besteht der Haftpflichtschutz für die Angehörigen bis zur nächsten Prämienfälligkeit weiter. Zahlt der überlebende Partner die nächste Prämie, wird er automatisch Vertragspartner, der Versicherungsschutz läuft dann lückenlos weiter.
Versicherungen kosten Geld - doch wer auf eine Privathaftpflichtversicherung verzichtet, geht ein hohes Risiko ein. Denn Missgeschicke oder Unfälle lassen sich weder voraussehen noch vermeiden.
Wer in solchen Fällen nicht auf seiner Schadensersatzpflicht sitzen bleiben will, braucht einen guten Haftpflichtschutz. Eine Privathaftpflichtversicherung für Sie und Ihre Familie mit dem branchenüblichen Leistungsumfang ist schon für einen Jahresbeitrag von unter hundert Euro zu haben.
Das private Haftpflichtrisiko wird oft unterschätzt - oft reicht eine kleine Unaufmerksamkeit, um einen großen Schaden zu verursachen.
Und ein folgenschweres Unglück ist schnell passiert:
Wer hat nicht schon einmal in Eile trotz roter Ampel die Straße überquert, um den Bus noch zu erreichen. Geschieht dadurch ein Unfall, kommt die Haftpflicht für den Schaden auf.
Auch Personenschäden sind nicht selten:
Stößt man etwa als Fahrradfahrer mit einem anderen Radler zusammen und verletzt seinen Unfallgegner, zahlt man den Schaden aus eigener Tasche, wenn man keine Haftpflichtversicherung besitzt.
Kinder verursachen häufig Schäden.
Besonders häufig sind Schäden durch Kinder, denn Kinder können die Folgen ihres Handelns noch nicht so gut abschätzen wie Erwachsene. Durch unbedachtes Spielen mit dem Feuerzeug kann das ganze Mietshaus niederbrennen, die Gebäudeversicherung des Hauseigentümers nimmt die Eltern des zündelnden Kindes dann in Regress.
Doch so groß muss der Schaden gar nicht sein - beim Fußballspielen auf der Straße landet so mancher Ball nicht im Netz, sondern in der Schaufensterscheibe des Geschäfts nebenan. Oder der Schlüssel von der Firma verloren. Wenn dann die komplette Schließanlage ausgetauscht werden muss, entstehen erhebliche Kosten.
Egal ob kleiner oder großer Verursacher – Sie oder Ihre Kinder sind in der Haftung und müssen den Schaden ersetzen. Es ist egal, wie hoch er ist und ob er aus Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder Vergesslichkeit verursacht wurde. So steht es im Gesetz. Da ist man in solchen Momenten froh, wenn eine Privathaftpflichtversicherung hat.
Abwehr unbegründeter Ansprüche
Die Privathaftpflichtversicherung wehrt aber auch unbegründete Schadensersatzansprüche ab. Wenn es dann zu einem Rechtsstreit kommen sollte mit der Person die die Schadensersatzansprüche stellt führt die Privathaftpflichtversicherung den Prozess und übernimmt auch die Kosten.
Die Privathaftpflichtversicherung zahlt allerdings nicht für Schäden, die sich die in einem Vertrag gemeinsam Versicherten gegenseitig zufügen. Ebenso ausgeschlossen sind absichtlich herbeigeführte Schäden, Geldstrafen und Bußgelder, reine Vertragsverpflichtungen wie die Rückzahlung von Darlehen oder Schäden durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen - hierfür gibt es die KFZ-Haftpflichtversicherung, die jeder Halter eines Kraftfahrzeuges abschließen muss.
Der Schutz einer Privathaftpflichtversicherung reicht für die Fälle des täglichen Lebens in der Regel aus. Versichert sind Sie übrigens auch als Radfahrer, Skater und während der Ausübung typischer Freizeitsportarten.
Bestimmte Fälle müssen jedoch gesondert versichert werden:
Zum Beispiel für Autos, Motorräder, Mofas u.ä. ist eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Wenn Sie ein Segel- oder Motorboot besitzen, brauchen Sie eine Sportboot-Haftpflicht. Besitzer von Pferden, Hunden und anderen größeren Tieren schließen eine besondere Tierhalter-Haftpflichtversicherung ab. Als Besitzer eines Mehrfamilienhauses, Vermieter eines Einfamilienhauses oder Eigentümer eines unbebauten Grundstücks benötigen Sie eine gesonderte Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Wer Lehrer vom Beruf ist benötigen eine Lehrerhaftpflichtversicherung und für Jäger eine Jagdhaftpflichtversicherung.
Spezielle Haftpflicht für Vermieter und Bauherren. Bei kleineren Bauvorhaben bis zu einer veranschlagten Summe von in der Regel 50.000 Euro sind Schäden, die im Zusammenhang mit der Bautätigkeit entstehen, durch die Privathaftpflicht des Bauherren abgedeckt. Für größere Bauten ist der Abschluss einer eigenen Bauherren-Haftpflichtversicherung erforderlich.
Drohnen sind vielfältig einsetzbar und werden immer beliebter. Drohnen müssen in Deutschland versichert sein egal, ob sie privat oder gewerblich genutzt werden. Für die Nutzung von Drohnen und anderen unbemannten Flugobjekten besteht seit dem Jahr 2005 in Deutschland eine Versicherungspflicht. Diese gilt unabhängig davon, ob eine Drohne privat oder gewerblich genutzt wird.
Wer seine Drohne rein privat zum Beispiel als Spielzeug verwendet, benötigt nicht zwingend eine separate Drohnenversicherung. In vielen Fällen ist eine Privathaftpflichtversicherung mit einem Extra-Schutz für Drohnenschäden ausreichend. Sollte die Drohne aber auch im Gewerblichen Breich eingesetzt werden, ist eine Drohnen Versicherung zu empfehlen.
Über die Privathaftpflichtversicherung ist es oftmals Voraussetzung, dass die Drohne nicht mehr als fünf Kilogramm wiegt. Zusätzlich kann es sein, dass der Antrieb elektronisch und nicht durch einen Benzinmotor erfolgt.
Die Angebotsvielfalt der Privathaftpflichtversicherung ist unübersichtlich und schwer zu durchschauen. Die Vertragsbedingungen können viele Fallstricke beinhalten. Damit im Fall der Fälle auch tatsächlich den gewünschte Schutz der privaten Haftpflichtversicherung gezahlt wird und der Verbraucher nicht leer ausgeht gilt: Nur wer sich gut und unabhängig informiert bekommt auch ein passendes und gutes Produkt! Wir aus Hannover beraten unsere Kunden im Bereich der privaten Haftpflichtversicherung als Experte nicht nur bezüglich der Konditionen, der Rahmenbedingungen und der wichtigen Fakten, sondern zeigen ebenfalls mögliche Fallstricke auf, die es auch für Sie im Bereich der Privathaftpflichtversicherung gibt.
Wir Versicherungsmakler in und um Hannover helfen Ihnen gerne weiter. Wir sind schon viele Jahre als Versicherungsmakler in Hannover tätig. Die Privathaftpflichtversicherung ist zu komplex und ein einfacher Preisvergleich greift hier in der Regel zu kurz. Doch wir kennen die Fallstricke, die es bei Absicherung der Haftpflichtversicherung zu beachten gilt. Fordern Sie jetzt ein kostenloses und unverbindliches Angebot für eine private Haftpflichtversicherung an. Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular. Wir beraten Sie persönlich und individuell.
Wir freuen uns auf Sie!
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Grundsätzlich immer dann, wenn Sie Dritten einen Schaden zufügen. Zum Beispiel, wenn Sie …
In der Privathaftpflichtversicherung sind folgende Personen versichert.
In der Privathaftpflichtversicherung sind folgende Risiken versichert