Versicherungsmakler Hannover - Uwe Röde

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Experte Pflegezusatzversicherung Hannover

Pflege­ver­si­che­rung, Pflegezusatzversicherung Hannover

 

 Es kann wirklich jeden treffen, ob jung oder alt, aber von vielen wird das Risiko unterschätzt zum Pflegefall zu werden.

 Die staatlichen Leistungen reichen nicht aus. Eine zusätzliche Private Pflege­ver­si­che­rung ist dringend notwendig.

 Finanzielle Sicherheit im Pflegefall durch privates Pflegegeld


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Die Pflegezusatzversicherung

Pflegebedürfigkeit kann jeden treffen. Deswegen ist die Absicherung wichtiger denn je! Sorgen Sie deswegen mit einer Pflegezusatzversicherung vor.

Bereits heute leben in Deutschland ca. 2,5 Mio Menschen die auf Pflege angewiesen sind und es werden jedes Jahr mehr. Ein Unfall, eine Krankheit oder das Alter reichen oft schon aus um Pflegebedürftig zu werden. Sie sollten sich für so einen Fall mal folgende Fragen stellen.

Was passiert wenn Sie auf Hilfe anderer angewiesen sind? Wer entscheidet und handelt für Sie? Und wird auch Ihr Wille beachtet? Wer verwaltet Ihr Vermögen und erledigt Ihre Bankgeschäfte? Wer organisiert für Sie die nötige ambulante Hilfe oder sucht ein Platz im Pflegeheim? Oder wer Kündigt Ihre Wohnung oder Ihren Telefonanschluss? Wie werden Sie Ärztlich versorgt und wer entscheidet bei einer Operation über notwendige Maßnahmen? Und überhaupt : Wer kümmert sich um Sie? Das sind nur ein Paar Agumente die Sie beachten sollten. Natürlich werden Ihre Angehörige Ihnen (hoffentlich) im Ernstfall beistehen.

Eine Pflegezusatzversicherung kann Ihnen leider nicht das persönliche Schicksall nehmen aber dieser Schutz kann die finanziellen Belastungen die enstehen können für Sie und Ihrer Familie mildern wenn ein Pflegefall eintritt.


Pflegegrade der gesetzlichen Pflege­ver­si­che­rung

Pflegebedürftige werden je nach Pflegebedürftigkeit in Pflegegrade 1 bis 5 eingeordnet. Der jeweilige Pflegegrad bestimmt die Leistung der gesetzlichen Pflege­ver­si­che­rung. Aber ganz gleich welchen Pflegegrad dem Pflegebedürfigen zugewiesen wird um eine eigende Zuzahlung kommt man nicht vorbei, weil die Kosten nur zu einem geringen Teil vom Staat abgedeckt sind.

 

Das neue Begutachtungsassessment (NBA)

Durch diese Begutachtungsmethode soll die Grundlage der Einstufung in einen Pflegegrad weniger durch „Minutenzählerei“ wie beispielsweise für Kämmen oder Anziehen sein, als vielmehr durch die Betrachtung von sechs verschiedenen Teilbereichen. Dieser soll Menschen mit psychischen Einschränkungen und Demenz genauso berücksichtigen wie Menschen mit körperlichen Einschränkungen.

Diese sind:

  • Mobilität (10%)
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten  (z.B. zeitliche und örtliche Orientierung)Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (z.B. selbstschädigendes Verhalten)(15%)
  • Selbstversorgung (40%)
  • Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (z.B. Arztbesuche) (20%)
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15%)

 

Je mehr Punkte dem Pflegebedürftigen in den jeweiligen Bereichen zugerechnet werden, desto pflegebedürftiger ist er.

Alle Pflegebedürftige die zu Hause leben, haben einen Anspruch von 125€ Entlastungsbeitrag für Aufwendungen wie Kurzzeit, Tages oder Nachtpflege, Leistung ambulanter Pflegedienst sowie unterstützung im Alltag wie einkaufen oder Hilfe im Haushalt.Wenn die 125€ nicht in Anspruch genommen werden, lässt sich der Beitrag für spätere Einsatzzwecke bei der Pflegekasse ansparen.

Pflegepersonen, die nicht erwerbstätig sind, erhalten Rentenversicherungsbeiträge, wenn sie jemanden mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf 2 Tage pflegen. Auch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung können unter gewissen Voraussetzungen gezahlt werden. 

Der Beitragssatz der Sozialen Pflege­ver­si­che­rung erhöht sich ab den 01.01.2017 um 0,2% und beträgt somit 2,55% sowie für Kinderlose ab Vollendung des 23 Lebensjahres 2,8%.

 

Finanzierungslücke bei Pflege zu Hause

 

Pflegegrad 1

125 Euro

Pflegegrad 2

500 Euro

Pflegegrad 3

1.100 Euro

Pflegegrad 4

2.200 Euro

Pflegegrad 5

2.200 Euro

Pflegezusatzversicherung damit Ihre Kinder nicht die Kosten tragen müssen

Wird ein Elternteil Pflegebedürftig stellt das Sozialamt die Bedürftigkeit fest. Das Sozialamt ist zu jeder Zeit berechtigt, die Kinder zur Zahlung zu verpflichten, wenn das Ersparte Vermögen und die Einkünfte nicht mehr ausreichen die Pflegekosten zu bezahlen, kann sich das Elternteil das sich in Pflege befindet an das Sozialamt wenden. Das Sozialamt wird in Vorleistung treten wird aber versuchen, die gezahlten Leistungen von den Kindern wieder zu bekommen. Es wird geprüft ob die Eltern bedürftig und die Kinder leistungsfähig sind. Vor den Kindern wird allerdings zunächst der Ehepartner des bedürftigen Elternteils herangezogen. Ist ein Elternteil in Pflege muss erst das gesamte verwertbare Vermögen verwendet werden um die Differenz zu bekommen von der Pflege­ver­si­che­rung zu den anfallenden Kosten. Erst dann gibt es die finanzielle Unterstützung vom Sozialamt. Ein kleines finanzielles Polster darf aber vorhanden sein vom Pflegebedürftigen. Zum Beispiel für die eigende Bestattung in Form einer Ster­be­geldversicherung

Sogar das Vermögen des Kindes kann herangezogen werden, wobei das Sozialamt nicht an das sogenannte Schonvermögen darf.

Das Sozialamt kann die gezahlten Leistungen von den Kindern wieder bekommen. Denn Kinder haften für ihre Eltern! Aber das geht nur wenn die Kinder auch gut verdienen. Wenn Kinder gegenüber den Eltern unterhaltspflichtig sind, muss ihnen ein bestimmter Teil ihres Einkommens in jedem Fall verbleiben, um ihren eigenen Unterhalt sicherstellen zu können. Das Spzialamt prüft deren Leistungsfähigkeit. Im allgemeinem gilt, dass ein alleinstehendes Kind zumindest 1.800€ von seinem Monatsnettoeinkommen bleiben muss.

Dieser beträgt nach der Düsseldorfer Tabelle (Stand 1.1.2017) 1800 Euro und für den Ehepartner 1440 Euro pro Monat. Der Familienselbstbehalt beläuft sich damit derzeit monatlich auf 3240 Euro.

Verdient das unterhaltpflichtige Kind mehr, so ist in der Regel die Hälfte anrechnungsfrei.

Zum anrechnungsfähigem Einkommen gehören: Renten, Pensionen, Arbeitslosengeld, Steuererstattungen, Arbeitseinkommen, Einkünfte aus Gewerbebetrieb auch Vermietung und Verpachtung.

Nicht angerechnet werden: Sozialhilfe, Kindergeld und Erziehungsgeld.

Es darf auch kein Vermögen gebildet werden - nur zur Alterssicherung, sowie für notwendige Neuanschaffungen wie z.B. Auto. Das Eigenheim darf das Sozialamt nur heranziehen wenn es sich um eine sehr hochwertige Immobilie handelt.

Wenn die Kinder schon Unterhalt zahlen, beispielsweise an den geschiedenen Ehegatten oder an die eignen Kinder, wird das berücksichtigt.

Geschwister – wer muss wie viel Elternunterhalt zahlen? 

Wenn bedürftige Eltern mehrere Kinder haben, haften die grundsätzlich gemeinsam. Wie hoch der jeweilige Anteil ist, wird dabei nach dem üblichen Verfahren für jedes Kind gesondert geprüft und das bereinigte Einkommen sowie das Schonvermögen ermittelt. Die anteiligen Verpflichtungen der Geschwister werden dann bei der Berechnung zueinander ins Verhältnis gesetzt.

Übrigens: Wer Elternunterhalt zahlen soll, hat gegenüber seinen Geschwistern einen Auskunftsanspruch. Nur so ist die Berechnung des eigenen Haftungsanteils möglich. 


Kostenbeispiel (Pflegezusatzversicherung sehr wichtig!)


Stellen Sie sich doch einmal vor, dass Sozialamt fordert von Ihnen jeden Monat 250 Euro für die Pflege Ihrer Eltern, weil - kein Vermögen ( mehr ) vorhanden ist - deren Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten zu decken und weil die gesetzliche Pflege­ver­si­che­rung meist weniger als die Hälfte von den Kosten trägt. Wie sieht es dann bei Ihnen aus? Sie müssen doch auch für sich und Ihre Familie vorsorgen, und wenn 250 Euro im Monat fehlen? Das macht sich ganz schön bemerkbar!

In Deutschland lebten nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2015 knapp 800.000 Menschen in Pflegeheimen. Jeder Platz in den Pflegeheimen kostet ca. 3.200 Euro pro Monat. Knapp die Hälfte davon zahlt die gesetzliche Pflege­ver­si­che­rung. Der Rest, etwa 1.600 Euro, ist Privatsache. Haben Menschen für den Pflegefall nicht privat vorgesorgt, zu geringe Einnahmen oder kein Vermögen, dann geht es für deren erwachsene Kinder in die umgekehrte Erbfolge: Zunächst wird das Vermögen der Pflegeperson für die Heimkosten verwendet; lediglich 2.600 Euro werden von Zugriff des Sozialamtes verschont. Für weitere Kosten müssen die Kinder einspringen. Weil diese oft eine eigene Familie haben, geht deren Versorgung vor.

Beispiel: Eine Frau ist 50 Jahre alt, und alleinstehend. Sie bekommt vom Arbeitgeber 5.000 Euro Bruttoeinkommen im Monat. Ihr Nettoeinkommen beträgt nach Steuern und Sozialabgaben ca. 2.800 Euro. Abzüglich einem gesetzlichen (Selbsterhalt) von 1.800 Euro (nachrichtlich: bei Verheirateten plus 1.440 Euro). Im dem Beispiel ergeben sich die Zwischensumme von 1.000€. Hiervon kann die Betroffende Werbungskosten wie z.B.berufliche Fortbildung, Fahrten zur Arbeit abziehen.

Außerdem darf jeder Unterhaltspflichtige Kosten für seine eigene Rente abziehen, bis maximal 5% vom Netto. Nehmen wir nun an, unterm Strich blieben bei diesem Beispiel 500 Euro übrig, dann ist die Hälfte davon als Elternunterhalt an das Sozialamt zu zahlen: 250 Euro und das jeden Monat!
 


In der Pflegezusatzversicherung sind folgende Absicherungen möglich:

Pflegetagegeld

Hier wird eine feste Summe vereinbart, die im Leistungsfall zur freien Verfügung steht. Die Höhe der Leistung des Pflegetagegeld richtet sich nach dem Pflegegrad. Der Vorteil an solchen Tarifen: Das Geld von der Versicherung können Sie frei verwenden. Sie können es zum Beispiel nutzen um die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst, Pflegeheim, eine Haushaltshilfe sowie einen Menü-Bringdienst bezahlen oder Freunde und Familie für Ihre Unterstützung honorieren. Sie müssen also keine Rechnungen bei der Versicherung einreichen. Und falls am Ende des Monats noch ein Teil des Tagegelds übrig ist, können Sie den Betrag ansparen.

Pfle­ge­ren­ten

Hier wird eine Monatliche Rente ausgezahlt die vorher vereinbart wird. Die Höhe des Pfle­ge­ren­tenanspruchs richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad) des Versicherten. Ganz egal, wo und vom wem man gepflegt wird 

Pflegekostenversicherung

Die Pflegekostenversicherung übernimmt die direkten Kosten, die entstehen können und schließt damit die Differenz zwischen Absicherung und realen Kosten. Die Erstattung erfolgt immer gegen Nachweis der Kosten, es wird also kein pauschaler Betrag ausgezahlt. Die zwei Modelle sehen dabei vor, dass entweder die gesetzlichen Pflegeleistungen aus der Pflichtversicherung um einen gewissen Prozentsatz aufgestockt werden oder die anfallenden Restkosten als Differenz getragen werden. Der Versicherte erhält keine Zahlung, sondern eine direkten Abrechnung der Kosten. Es ist eine Jahresobergrenze für die Erstattung vorgesehen, welche bereits beim Vertragsabschluss bedacht werden sollte. Die Pflegekostenversicherung ist sehr gut, wenn die Pflege durch eine professionelle Pflegekraft erfolgen soll, die ihre Leistungen dann der pflegebedürftigen Person in Rechnung stellt. Wenn die Kosten steigen, erhöhen sich automatisch die Leistungen der Versicherung. Bei einer Laienpflege leistet die Pflegekostenversicherung dagegen nur wenig bis gar nicht.

Pflege Bahr

Die Pflege Bahr wird vom Staat gefördert. Es wird ausschließlich die Pflegetagegeld-Versicherungen gefördert. Hier darf niemand abgelehnt werden und somit wird auch keine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Sind alle Kriterien erfüllt, haben Sie einen Anspruch auf eine Förderung von 5 Euro im Monat, sofern Sie selbst mindestens 10 Euro monatlich in die Pflege-Zusatzversicherung einzahlen. Die Versicherung kalkuliert den Zuschuss ein und beantragt die monatliche Zulage von 5 Euro bei der Zulagenstelle. Ein Nachteil: Weil die versicherer niemanden ablehnen dürfen, verlangen Sie einen höheren Beitrag. Denn es ist damit zu rechnen, dass vor allem Menschen mit Vorerkrankungen dieses Angebot nutzen. Das versicherte Tagegeld muss in Pflegegrad 5 mindestens 600 Euro im Monat betragen, in Pflegegrad 4 mindestens 40 Prozent hiervon sowie in Pflegegrad 3 zumindest 30 Prozent, in Pflegegrad 2 wenigstens 20 Prozent und in Pflegegrad 1 geringstenfalls 10 Prozent von 600 Euro. Es wird gezahlt, wenn die soziale oder private Pflegepflichtversicherung die Pflegebedürftigkeit anerkennt – nach einer Wartezeit von höchstens fünf Jahren, die der Regelfall ist. Durch den hohen Beitrag und die geringen Leistungen können wir diese Produkt Pflege Bahr nicht empfehlen.


Vorerkrankungen bei Abschluss einer Pflegezusatzversicherung richtig angeben

Wenn Sie eine Pflege-Zusatzversicherung abschließen, prüft die Versicherung zunächst Ihren Gesundheitszustand. Vorerkrankungen nach denen im Antrag gefragt wird, dürfen Sie dem Versicherer auf keinen Fall verschweigen. Zwar droht dann gegebenenfalls ein Risikozuschlag auf den Beitrag aber wenn falsche oder fehlende Angaben später ans Tageslicht kommen, kann das im schlimmsten Fall dazu führen, dass die Versicherung Ihren Vertrag kündigt und Sie keine Leistungen im Pflegefall erhalten. Wenn Sie gesundheitliche Einschränkungen haben, ist eine sogenannte anonyme Risikovoranfrage sinnvoll. Hier würden wir bei verschiedenen Anbietern nachfragen, ob und zu welchen Konditionen diese zu ver­sichern sind. Das gute hierbei ist, dass persönliche Angaben wie Name, Anschrift und Geburts­datum in dieser Anfrage nicht angegeben oder geschwärzt sind. So bekommen Sie ein Bild davon, welches Angebot für Sie am besten geeignet ist, ohne zu riskieren, dass ein Versicherer Sie ablehnt. Denn dann kann es schwierig werden, überhaupt einen Vertrag zu bekommen.

 


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Wir von Ver­sicherungs­makler Röde in Hannover und Region Hannover helfen Ihnen gerne bei Ihren Fragen weiter. Rufen Sie uns einfach an oder Kontaktieren Sie über das Kontaktformular. Wenn Sie möchten erstellen ihnen auch ein kostenloses und unverbindliches Angebot für eine Pflegezusatzversicherung.

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Mit der privaten Pflege­ver­si­che­rung können Sie Ihren Eigenanteil deutlich reduzieren und eine bedarfsgerechte Betreuung und Pflege sicherstellen. 

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