Versicherungsmakler Hannover - Uwe Röde
Experte Pflegezusatzversicherung Hannover

Pflege­ver­si­che­rung, Pflegezusatzversicherung Hannover

 

  • Es kann wirklich jeden treffen, ob jung oder alt, aber von vielen wird das Risiko unterschätzt zum Pflegefall zu werden.
  • Die staatlichen Leistungen reichen nicht aus. Eine zusätzliche Private Pflege­ver­si­che­rung ist dringend notwendig.
  • Finanzielle Sicherheit im Pflegefall durch privates Pflegegeld

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Die Pflegezusatzversicherung

Pflegebedürfigkeit kann jeden treffen. Deswegen ist die Absicherung wichtiger denn je! Sorgen Sie mit einer Pflegezusatzversicherung vor.

Aktuell leben in Deutschland etwa 2,5 Mio. Menschen, die auf Pflege angewiesen sind, und die Zahl steigt jedes Jahr. Ein Unfall, eine Krankheit oder das Alter sind oft bereits ausreichend, um pflegebedürftig zu werden. Sie sollten sich in einem solchen Fall einige wichtige Fragen stellen.

Was geschieht, wenn Sie auf die Unterstützung anderer angewiesen sind? Wer entscheidet und handelt in Ihrem Namen? Wird dabei auch Ihr Wille beachtet? Wer verwaltet Ihr Vermögen und erledigt Ihre Bankgeschäfte? Wer organisiert die notwendige ambulante Hilfe oder sucht einen Platz im Pflegeheim für Sie? Wer liegt eventuell Ihre Wohnung oder Ihren Telefonanschluss? Wie erfolgt Ihre ärztliche Versorgung und wer trifft im Fall einer Operation die Entscheidung über notwendige Maßnahmen? Vor allem: Wer kümmert sich um Sie? Dies sind nur einige Argumente, die Sie in Betracht ziehen sollten. Selbstverständlich werden Ihre Angehörigen Ihnen (hoffentlich) im Ernstfall beistehen.

Eine Pflegezusatzversicherung kann Ihnen zwar nicht das persönliche Schicksal abnehmen, jedoch kann dieser Schutz die finanziellen Belastungen mildern, die für Sie und Ihre Familie entstehen können, wenn ein Pflegefall eintritt.


Pflegegrade der gesetzlichen Pflege­ver­si­che­rung

Pflegebedürftige werden je nach Pflegebedürftigkeit in Pflegegrade 1 bis 5 eingeordnet. Der jeweilige Pflegegrad bestimmt die Leistung der gesetzlichen Pflege­ver­si­che­rung. Unabhängig davon, welcher Pflegegrad zugewiesen wird, bleibt eine eigene Zuzahlung nicht aus, da die Kosten nur teilweise vom Staat gedeckt werden.

 

Das neue Begutachtungsassessment (NBA)

Mit dieser Begutachtungsmethode wird die Grundlage für die Einstufung in einen Pflegegrad weniger durch „Minutenzählerei“, wie das Zählen von Minuten für bestimmte Tätigkeiten, ermittelt. Stattdessen wird eine umfassende Betrachtung von sechs unterschiedlichen Teilbereichen vorgenommen, die sowohl Menschen mit psychischen Einschränkungen und Demenz als auch Per­sonen mit körperlichen Einschränkungen berücksichtigt.

Diese Teilbereiche sind:

  • Mobilität (10%)
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (z.B. zeitliche und örtliche Orientierung); Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (z.B. selbstschädigendes Verhalten) (15%)
  • Selbstversorgung (40%)
  • Bewältigung und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (z.B. Arztbesuche) (20%)
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15%)

 

Je mehr Punkte einem Pflegebedürftigen in den verschiedenen Bereichen zugewiesen werden, desto höher ist der Pflegebedarf.

Alle Pflegebedürftigen, die zu Hause leben, haben Anspruch auf einen Entlastungsbeitrag von 125€ für Aufwendungen wie Kurzzeitpflege, Tages- oder Nachtpflege, Leistungen ambulanter Pflegedienste sowie Unterstützung im Alltag, z.B. beim Einkaufen oder im Haushalt. Sollten die 125€ nicht in Anspruch genommen werden, ist es möglich, diesen Beitrag für spätere Einsatzzwecke bei der Pflegekasse anzusparen.

Pflegepersonen, die nicht erwerbstätig sind, erhalten Rentenversicherungsbeiträge, wenn sie jemanden mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf 2 Tage, pflegen. Auch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung können unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt werden.

Der Beitragssatz der Sozialen Pflege­ver­si­che­rung erhöht sich ab dem 01.01.2017 um 0,2% und beträgt somit 2,55%; für Kinderlose ab Vollendung des 23. Lebensjahres 2,8%.

 

Finanzierungslücke bei Pflege zu Hause

 

Pflegegrad 1

125 Euro

Pflegegrad 2

500 Euro

Pflegegrad 3

1.100 Euro

Pflegegrad 4

2.200 Euro

Pflegegrad 5

2.200 Euro

Pflegezusatzversicherung damit Ihre Kinder nicht die Kosten tragen müssen

Wenn Pflegebedürftigkeit bei einem Elternteil eintritt, stellt das Sozialamt diese Bedürftigkeit fest. Das Sozialamt hat das Recht, die Kinder zur Zahlung aufzufordern, sofern das Vermögen und die Einkünfte nicht ausreichen, um die Pflegekosten zu decken. In solch einem Fall kann sich das pflegebedürftige Elternteil an das Sozialamt wenden, welches in Vorleistung gehen wird, jedoch versuchen wird, die Leistung von den Kindern zurückzufordern. Es wird eine Prüfung vorgenommen, um festzustellen, ob die Eltern bedürftig sind und ob die Kinder leistungsfähig sind. Zunächst wird jedoch der Ehepartner des pflegebedürftigen Elternteils in die Verantwortung einbezogen. Stellt sich heraus, dass ein Elternteil pflegebedürftig ist, muss das gesamte verwertbare Vermögen verwendet werden, um die Differenz zwischen der Pflege­ver­si­che­rung und den anfallenden Kosten zu decken. Erst dann kann finanzielle Unterstützung vom Sozialamt beantragt werden. Ein kleiner finanzieller Spielraum darf jedoch vom Pflegebedürftigen bestehen, zum Beispiel in Form einer Ster­be­geldversicherung, um die eigene Bestattung abzusichern. 

Sogar das Vermögen der Kinder kann herangezogen werden, wobei das Sozialamt das sogenannte Schonvermögen ausklammert.

Das Sozialamt hat die Möglichkeit, die von ihm gezahlten Leistungen von den Kindern zurückzufordern. Denn Kinder haften für ihre Eltern! Dies gilt jedoch nur, wenn die Kinder über ein ausreichendes Einkommen verfügen. Wenn Kinder unterhaltspflichtig gegenüber ihren Eltern sind, bleibt ihnen ein bestimmter Teil ihres Einkommens immer zur Sicherstellung des eigenen Lebensunterhalts. Das Sozialamt prüft die Leistungsfähigkeit der Kinder. Allgemein gilt, dass ein alleinstehendes Kind mindestens 1.800 € seines monatlichen Nettoeinkommens behalten muss.

Dieser Betrag beträgt laut der Düsseldorfer Tabelle (Stand 1.1.2017) 1.800 Euro für ein alleinstehendes Kind und 1.440 Euro pro Monat für den Ehepartner. Der Familienselbstbehalt beläuft sich somit monatlich auf 3.240 Euro.

Verdient das unterhaltspflichtige Kind mehr, so bleibt in der Regel die Hälfte anrechnungsfrei.

Zum anrechnungsfähigen Einkommen zählen: Renten, Pensionen, Arbeitslosengeld, Steuererstattungen, Arbeitseinkommen sowie Einkünfte aus Gewerbebetrieb, einschließlich Vermietung und Verpachtung.

Nicht angerechnet werden: Sozialhilfe, Kindergeld und Erziehungsgeld.

Es darf kein Vermögen angehäuft werden, außer für die Alterssicherung oder für notwendige Neuanschaffungen wie z.B. ein Auto. Das Eigenheim kann nur dann vom Sozialamt in Anspruch genommen werden, wenn es sich um eine besonders hochwertige Immobilie handelt.

Falls die Kinder bereits Unterhalt zahlen, beispielsweise an einen geschiedenen Ehegatten oder an ihre eigenen Kinder, wird dies bei der Berechnung ebenfalls berücksichtigt.

Geschwister – Wer muss wie viel Elternunterhalt zahlen? 

Wenn bedürftige Eltern mehrere Kinder haben, haften diese grundsätzlich gemeinsam. Der individuelle Anteil jedes Kindes wird nach dem üblichen Verfahren gesondert geprüft, wobei das bereinigte Einkommen sowie das Schonvermögen ermittelt werden. Die anteiligen Verpflichtungen der Geschwister werden dann in Relation zueinander gesetzt.

Übrigens: Wer zur Zahlung von Elternunterhalt verpflichtet ist, hat gegenüber seinen Geschwistern einen Anspruch auf Auskunft. Nur so kann der eigene Haftungsanteil korrekt berechnet werden. 


Kostenbeispiel (Pflegezusatzversicherung sehr wichtig!)

Stellen Sie sich vor, das Sozialamt fordert von Ihnen jeden Monat 250 Euro für die Pflege Ihrer Eltern, weil kein Vermögen mehr vorhanden ist, deren Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten zu decken und weil die gesetzliche Pflege­ver­si­che­rung meist weniger als die Hälfte von den Kosten trägt. Wie sieht es bei Ihnen aus? Auch Sie müssen für Ihre eigene Zukunft und die Ihrer Familie vorsorgen. Was passiert, wenn Ihnen 250 Euro im Monat fehlen? Dies kann erhebliche finanzielle Auswirkungen haben!

Im Jahr 2015 lebten in Deutschland nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes etwa 800.000 Menschen in Pflegeheimen. Jeder Platz in einem Pflegeheim kostet ca. 3.200 Euro pro Monat. Knapp die Hälfte davon übernimmt die gesetzliche Pflege­ver­si­che­rung. Der verbleibende Betrag von etwa 1.600 Euro ist privat zu tragen. Wenn Menschen für den Pflegefall nicht vorgesorgt haben, geringe Einnahmen erzielen oder kein Vermögen vorhanden ist, müssen die erwachsenen Kinder in die umgekehrte Erbfolge eintreten: Zunächst wird das Vermögen der Pflegeperson für die Heimkosten verwendet; lediglich 2.600 Euro bleiben vor dem Zugriff des Sozialamtes geschützt. Für zusätzliche Kosten müssen die Kinder aufkommen, was oft schwierig ist, da auch sie eine eigene Familie haben und deren Versorgung Vorrang hat.

Beispiel: Eine 50-jährige Frau ist alleinstehend und erzielt ein Bruttoeinkommen von 5.000 Euro im Monat. Ihr Nettoeinkommen beträgt nach Steuern und Sozialabgaben etwa 2.800 Euro. Abzüglich eines gesetzlichen Selbsterhalts von 1.800 Euro (bei Verheirateten plus 1.440 Euro) ergibt sich eine Zwischensumme von 1.000 Euro. Von dieser Summe kann die Betroffene Werbungskosten wie z.B. berufliche Fortbildung oder Fahrten zur Arbeit abziehen.

Darüber hinaus darf jeder Unterhaltspflichtige Kosten für seine eigene Rente bis maximal 5% vom Nettoeinkommen abziehen. Angenommen, es blieben in diesem Beispiel nach Abzügen 500 Euro übrig, wären davon 250 Euro als Elternunterhalt an das Sozialamt zu zahlen: 250 Euro jeden Monat!
 


In der Pflegezusatzversicherung sind folgende Absicherungen möglich:

Pflegetagegeld

Ich vereinbare hier eine feste Summe, die im Leistungsfall zur freien Verfügung steht. Die Höhe der Leistung des Pflegetagegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad. Der Vorteil solcher Tarife liegt darin, dass Sie das Geld von der Versicherung flexibel verwenden können. Sie haben die Freiheit, es zum Beispiel für die Kosten eines ambulanten Pflegedienstes, eines Pflegeheims, einer Haushaltshilfe oder eines Menü-Bringdienstes einzusetzen oder Freunde und Familie für Ihre Unterstützung zu honorieren. Eine Einreichung von Rechnungen bei der Versicherung ist hierbei nicht erforderlich. Und sollte am Monatsende ein Teil des Tagegeldes übrig bleiben, können Sie den Betrag ansparen.

Pfle­ge­ren­ten

Ich zahle Ihnen hier eine monatliche Rente aus, die im Voraus festgelegt wird. Die Höhe des Pfle­ge­ren­tenanspruchs richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad) des Versicherten, ganz gleich, wo und von wem die Pflege erfolgt.

Pflegekostenversicherung

Die Pflegekostenversicherung übernimmt die direkten Kosten, die anfallen können und deckt somit die Differenz zwischen der Absicherung und den realen Kosten. Die Erstattung erfolgt immer gegen Nachweis der Kosten; ein pauschaler Betrag wird nicht ausgezahlt. Die angebotenen Modelle sehen vor, dass entweder die gesetzlichen Pflegeleistungen aus der Pflichtversicherung um einen bestimmten Prozentsatz aufgestockt oder die anfallenden Restkosten als Differenz getragen werden. Sie erhalten keine Auszahlung, sondern eine direkte Abrechnung der Kosten. Bei der Vertragsgestaltung sollte auch eine Jahresobergrenze für die Erstattung berücksichtigt werden. Diese Versicherung ist besonders empfehlenswert, wenn eine professionelle Pflegekraft zur Anwendung kommt, die ihre Leistungen direkt in Rechnung stellt. Steigen die Kosten, erhöhen sich automatisch auch die Leistungen der Versicherung. Bei einer Laienpflege hingegen leistet die Pflegekostenversicherung wenig bis gar nicht.

Pflege Bahr

Die Pflege Bahr wird staatlich gefördert und umfasst ausschließlich die Pflegetagegeld-Versicherungen. Hier besteht keine Ablehnung durch die Versicherer, weshalb keine Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Bei Erfüllung aller Kriterien haben Sie Anspruch auf eine Förderung von 5 Euro pro Monat, vorausgesetzt, Sie zahlen selbst mindestens 10 Euro monatlich in die Pflege-Zusatzversicherung ein. Diese Versicherung kalkuliert den Zuschuss ein und beantragt die monatliche Zulage von 5 Euro bei der zuständigen Zulagenstelle. Ein Nachteil besteht darin, dass Versicherer aufgrund der uneingeschränkten Aufnahme einen höheren Beitrag verlangen. Dies liegt daran, dass insbesondere Menschen mit gesundheitlichen Vorbelastungen dieses Angebot in Anspruch nehmen. Das versicherte Tagegeld muss im Pflegegrad 5 mindestens 600 Euro pro Monat betragen, im Pflegegrad 4 mindestens 40 Prozent davon, im Pflegegrad 3 zumindest 30 Prozent, im Pflegegrad 2 wenigstens 20 Prozent und im Pflegegrad 1 geringstenfalls 10 Prozent von 600 Euro. Die Auszahlung erfolgt, sobald die soziale oder private Pflegepflichtversicherung die Pflegebedürftigkeit anerkennt – nach einer Wartezeit von höchstens fünf Jahren, was der Regelfall ist. Angesichts des hohen Beitrags und der geringen Leistungen kann ich das Produkt Pflege Bahr nicht empfehlen.


Vorerkrankungen bei Abschluss einer Pflegezusatzversicherung richtig angeben

Wenn Sie eine Pflege-Zusatzversicherung abschließen, prüfe ich zunächst Ihren Gesundheitszustand. Bei Vorerkrankungen, nach denen im Antrag gefragt wird, sollten Sie dem Versicherer auf keinen Fall Informationen vorenthalten. Obwohl in diesem Fall möglicherweise ein Risikozuschlag auf den Beitrag anfallen kann, ist es entscheidend, dass korrekte und vollständige Angaben gemacht werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Versicherung Ihren Vertrag kündigt und Sie im Pflegefall ohne Leistungen dastehen. Wenn Sie gesundheitliche Einschränkungen haben, empfehle ich eine anonyme Risikovoranfrage. In diesem Verfahren werde ich bei verschiedenen Anbietern anfragen, ob und zu welchen Konditionen eine Versicherbarkeit besteht. Das Besondere daran ist, dass keine persönlichen Daten wie Name, Anschrift und Geburts­datum in dieser Anfrage angegeben oder sichtbar gemacht werden. So erhalten Sie einen Einblick, welches Angebot für Sie am besten geeignet ist, ohne das Risiko einer Ablehnung durch einen Versicherer einzugehen. Eine Ablehnung kann es schwierig machen, überhaupt einen Vertrag zu erhalten.

 


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