Sie müssen dafür sorgen, dass Benutzer Ihres Anwesens oder Passanten vor Schaden bewahrt bleiben, weil Sie sonst als Eigentümer dafür in unbegrenztem Umfang finanziell geradestehen!
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Besitzen Sie ein Grundstück, Mehrfamilienhaus oder Einfamilienhaus, das Sie nicht selbst nutzen, sondern vermieten? In diesem Fall ist es unabdingbar, eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abzuschließen. Sie sind verpflichtet, darauf zu achten, dass Benutzer Ihres Anwesens oder Passanten vor Schaden bewahrt bleiben, da Sie ansonsten als Eigentümer in unbegrenztem Umfang finanziell haften. Der Haus- und Grundbesitzer haftet nach § 836 BGB für Schäden, die Dritte erleiden.
Schäden können beispielsweise durch herabfallende Teile (wie Dachziegel, Putz oder Regenrinnen) verursacht werden. Ein Sturm könnte einen Dachziegel auf das Auto des Nachbarn wehen, ein Fußgänger könnte auf dem schneebedeckten Gehweg vor dem Haus ausrutschen und sich verletzen, oder ein Mieter könnte in einem schlecht beleuchteten Treppenhaus stürzen. In solchen Fällen müssen Sie sich mit den Schadenersatzforderungen auseinandersetzen. Trotz aller Vorsicht kann immer etwas Unvorhersehbares geschehen. Als Haus- und Grundbesitzer sind Sie verpflichtet, Ihre Verkehrssicherungspflicht ernst zu nehmen. Daher ist es Ihre Verantwortung, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um Schäden Dritter durch Gefahrenquellen zu verhindern.
Handeln Sie als Eigentümer oder Vermieter fahrlässig und verletzen Sie Ihre Verkehrssicherungspflicht, kann der Geschädigte Ihnen gegenüber Schadenersatzforderungen geltend machen. Passiert auf Ihrem Grundstück ein Unfall, haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen. Dies gilt sowohl für Sach- und Vermögensschäden als auch für Personenschäden. Besonders die Kosten für Behandlung, Schmerzensgeld und Verdienstausfall bei Personenschäden können schnell ins Hohe steigen. Im Zweifelsfall sind Sie möglicherweise ein Leben lang dafür verantwortlich. Die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung nimmt Ihnen diese Last von den Schultern und ersetzt die Ansprüche bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Info: Bei Sachschäden wird dem Geschädigten nur der sogenannte Zeitwert erstattet. Dieser ergibt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis, der je nach Alter und Nutzung des Gegenstandes entsprechend verringert wird.
Die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt Sie als Eigentümer vor Haftungsrisiken.
Eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sichert die gesetzliche Haftpflicht ab, die aus Ihrer Rolle als Haus- und Grundbesitzer resultiert. Innerhalb dieses Rahmens haftet sie für Schäden, die durch eine unzureichende Beachtung folgender Pflichten entstehen:
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