Versicherungsmakler Hannover - Uwe Röde

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Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung Hannover

Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung Hannover

Gerade im Zahnbereich müssen gesetzlich Krankenversicherte oft mit hohen Zuzahlungen beim Zahnersatz rechnen. Sorgen Sie deshalb rechtzeitig vor mit einer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung, denn diese können die Eigenleistung deutlich verringern. 
 

 Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ohne Gesundheitsfragen möglich
 Leistungen ab dem ersten Tag
 In jedem Alter abschließbar


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Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung macht schöne Zähne bezahlbar

 

Zahnzusatzversicherung Hannover Zahnversicherung Versicherungsmakler in Hannover und Region Hannover Versicherungsberatung ZahnversicherungEine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung schützt Sie vor den hohen Kosten die entstehen können, wenn Sie sich in Behandlung beim Zahnarzt geben, geht es schnell in die Tausende. Gerade als gesetzlich Versicherter merkt man schnell, dass man einen großen Teil der Kosten selbst zu tragen hat. Besonders wenn es um hochwertigen Zahnersatz und eine bestmögliche Behandlung geht.

Sie erhalten nämlich von der gesetzlichen Krankenkasse ( GKV ) nur eine Regelversorgung (Basisabsicherung) wo die Leistungen die Sie erhalten gesetzlich geregelt sind. Regelversorgung bedeutet, dass nur einfache und medizinisch ausreichende Materialien eingesetzt werden. Man könnte auch sagen das nur die nötigste Arbeit mit einfachsten Materialien gemacht wird, wo auf Schönheit bzw. Ästhetik häufig keine große Rolle spielen. Nor­malerweise liegt dieser bei etwa der Hälfte der günstigsten Lösung. Die restlichen Kosten müssen Sie selbst übernehmen.

Wenn Sie aber Wert auf eine höherwertige Versorgung legen und sich nicht mit einer einfachen Metallkrone behandeln lassen wollen, kann schnell ein kleines vermögen zusammen kommen. Insbesondere bei hochwertigen Füllungen und Einzelimplantaten. Denn die gesetzliche Krankenkasse zahlt im Durchschnitt nur Knapp 30% der Rechnung für Zahnersatz und auch die beste Zahnpflege, bietet keine Garantie das Sie immer gesunde und schöne Zähne haben werden. Zahnbehandlungen wie das Füllen von Karies Löchern sind für Sie kostenlos, solange das günstigste Füllmaterial gewählt wird. 

Alleine schon die Zahnreinigung wird nicht von jeder gesetzlichen Krankenkasse zum Teil oder Voll übernommen. Was heißt das für Sie? Das Sie diese empfehlenswerte Vorsorge im Regelfall komplett selbst zahlen müssen. Genauso wie bei Inlays oder Wurzelbehandlung sind hohe Eigenbeteiligungen möglich.

Soweit muss es doch aber gar nicht erst kommen! Sichern Sie sich mit einer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ab. Dadurch erhalten SIe einen optimalen Rundumschutz und können Ihre Eigenbeteiligung für Zahnbehandlung und Zahnersatz deutlich senken. Damit Sie bis ins hohe Alter schöne und gesunde Zähne haben.

TIPP: Wenn Sie Ihr Bonusheft regelmäßig führen, erhöhen Sie den Festzuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenkasse!


Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung - Welche Leistungen brauchen Sie?

 

Zahnzusatzversicherung Hannover Zahnversicherung Versicherungsmakler in Hannover und Region Hannover Versicherungsberatung ZahnversicherungJeder wünscht sich ein gesundes und schönes Lächeln. Wenn auch Sie nur das beste für Ihre Zähne wollen, dann sollten Sie sich für eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung entscheiden. Somit sichern und schützen Sie sich als Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse vor den Zuzahlungen beim Zahnarzt und haben zusätzlich eine moderne Versorgung.

Klären Sie vor Abschluss der Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung, welche Leistungen Sie wirklich brauchen. Wer Wert auf festen Zahnersatz legt, sollte eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung abschließen, die Implantate einschließlich des erforderlichen Knochenaufbaus bezuschusst. Schönheitsbewußte ver­sichern Keramiklösungen auch im Backenzahnbereich. Zahn­zu­satz­ver­si­che­rungen für Kinder sollten kieferorthopädische Leistungen wie hochwertige Zahnklammern übernehmen.

 

Bei einer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung haben Sie die Wahl welchen Schutz Sie haben möchten. 

  • Zahnersatz
  • Zahnbehandlung
  • Prophylaxe ( professionelle Zahnreinigung)

Sehr Wichtig ! Verschweigen Sie beim Abschluss einer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung nicht, wenn bereits Zahnbehandlungs- oder Ersatzmaßnahmen von Ihrem Zahnarzt angeraten wurden. Ebenso ist es wichtig fehlende nicht ersetzte Zähne anzugeben.

Zahn­zu­satz­ver­si­che­rungen beteiligen sich an den Kosten, die von der gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden aber ein kleiner Eigenanteil bleibt allerdings immer übrig: Insgesamt werden von beiden Versicherungen zusammen maximal 80 bis 90 Prozent der Kosten für die Zahnbehandlung ersetzt.

 


Wartezeiten und wo eine Zahnversicherung leistet / nicht leistet.

 

Der richtige Zeitpunkt für den Abschluss einer Zahnversicherung ist entscheidend. Viele Leute warten viel zu lange, bis eine Entscheidung getroffen wird. Wenn ihr Zahnarzt Ihnen gesagt hat, dass bei ihren Zähnen bald eine größere Behandlung ansteht ist es schon zu spät für einen Vertragsabschluss. Die Diagnose ist schon vom Zahnarzt gestellt und ein Versicherungsschutz hierfür in der Regel nicht mehr zu bekommen weil, für Schäden, die der Zahnarzt bereits vor Vertragsabschluss in seinen Unterlagen vermerkt hat, kommt die Versicherung in der Regel nicht mehr auf. 

Dazu zählen unter anderem:

  • bereits beschädigte oder erkrankte Zähne,
  • fehlende und noch nicht ersetzte Zähne,
  • bereits bekannte oder medizinisch angeratene oder
  • bereits begonnene Behandlungen.

In der Vergangenheit bereits versorgte und ersetzte Zähne, die bei Antragsstellung fertig behandelt und beschwerdefrei sind, sind selbstverständlich mitversichert.

In den meisten Zahn­zu­satz­ver­si­che­rungen gilt aus diesem Grund auch eine Frist von acht Monaten nach Vertragsschluss, in denen die Versicherten noch keine Ansprüche geltend machen können. Auch in den ersten 12/ 24/ 36/ 48 Monaten leistet viele Zahn­zu­satz­ver­si­che­rungem maximal bis zu den jeweils genannten Beträgen in den Versicherungsbedingungen. Ab dem 49. Monat oder nach einem Unfall entfällt die maximale Beschränkung.

Eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rungen ohne Wartezeit gibt es aber auch!



Gesundheitsfragen in der Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung

 

Wenn Sie sich für eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ohne Gesundheitsprüfung entscheiden, müssen keine Fragen zu der Zahngesundheit beantworten. Das hat den Vorteil, dass keine falschen Angaben gemacht werden können, die dann später zum Verhängnis im Leistungsfall werden. Wenn eine Angabe in der Gesundheitsprüfung nicht korrekt ausgefüllt wird (auch wenn nur versehentlich), kann sich die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung bei der Leistung querstellen. Werden absichtlich Diagnosen oder Prognosen bei den Gesundheitsfragen verheimlicht, hat nach einer oft kostspieligen Behandlung generell schlechte Karten. Die Versicherungr kann in solchen Fällen nachträglich den Vertrag kündigen.

Vor und Nachteile Zahnversicherung ohne Gesundheitsprüfung:

+ Der Vorteil einer Zahnversicherung ohne Gesundheitsfragen ist das in einem Leistungsfall Ihnen nichts passieren kann und die Versicherung im Leistungsfall leistet, da der Gesundheitszustand nicht befragt befragt wurde. Ansonsten sind die Leistungen ähnlich zu denen anderer Tarife.

 - Der große Nachteil ist der Beitrag der Versicherung. Da die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung mit einem erhöhten Risiko rechnen müssen schlägt sich dies in den Beiträgen nieder. Wenn Sie sich für einen Zahntarif mit Gesundheitsfragen entscheiden können die Kosten individuell kalkuliert werden. Das wirkt sich wieder auf den Beitrag der Zahnversicherung (günstiger).


Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung - Kostenloses und unverbindliches Angebot

 

Die Angebotsvielfalt der Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ist unübersichtlich und schwer zu durchschauen. Die Vertragsbedingungen können viele Fallstricke beinhalten. Damit Sie im Fall der Fälle auch tatsächlich den gewünschten Schutz der Zahnversicherung erhalten und der Verbraucher nicht leer ausgeht gilt: Nur wer sich gut und unabhängig informiert bekommt auch ein passendes und gutes Produkt! Wir aus Hannover beraten unsere Kunden im Bereich der Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung als Experte nicht nur bezüglich der Konditionen, der Rahmenbedingungen und der wichtigen Fakten, sondern zeigen ebenfalls mögliche Fallstricke auf, die es auch für Sie im Bereich der Zahnversicherung gibt.

Wir Ver­sicherungs­makler in und um Hannover helfen Ihnen gerne weiter. Wir sind schon viele Jahre als Ver­sicherungs­makler in Hannover tätig. Die Zahnversicherung ist zu komplex und ein einfacher Preisvergleich greift hier in der Regel zu kurz. Doch wir kennen die Fallstricke, die es bei Absicherung der Zahnversicherung zu beachten gilt. Fordern Sie jetzt ein kostenloses und unverbindliches Angebot für eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung an. Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular. Wir beraten Sie persönlich und individuell.

Wir freuen uns auf Sie!

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Hier finden Sie typische Situationen, die Ihnen zeigen, warum eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung so wichtig ist.

Beispiel Implantat

Inge R. musste ein Zahn gezogen werden. Damit die Kaufunktion wiederhergestellt werden kann, rät der Zahnarzt ihr zu einem Implantat mit Krone. Inge R. bekommt aber von der gesetzlichen Krankenkasse weniger als 20% der kosten erstattet! Mit einer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung können Sie die Kosten auf insgesamt 90% abdecken.

Gesamtkosten 2.430 Euro
Gesamterstattung 90% inkl. GKV 2.187 Euro
Leitung der GKV  364 Euro
Leistung der Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung 1.823 Ruro
Selbstbeteiligung 243 Euro

 

Beispiel Füllung

Axel G.hat in einem Zahn ein Loch. Sein Zahnarzt empfehlt ihm eine hochwertige Kunststoff-Füllung in Zahnfarbe, anstatt einer Amalgamfüllung. So behält der Zahn sein natürliches Aussehen. Es wird aber nur ein teil der Kosten erstattet von der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung. Mit einer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung können Sie die Kosten auf 100% abdecken in Verbindung mit der GKV.

Gesamtkosten 200 Euro
Gesamterstattung 100% inkl. GKV 200 Euro
Leistung der GKV 44 Euro
Leistung der Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung 156 Euro
Selbstbeteiligung 0 Euro

 

Beispiel Krone

Stefanie B. hat beim essen bedauerlich auf ein Knochen gebissen, sodass ein Stück von ihrem Zahn abgebrochen ist. Der Zahnarzt empfiehlt Stefanie B. eine Keramikkrone. Sie bekommt einen Förderung von 20% von der gesetzlichen Krankenkasse. Mit einer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung können Sie die Kosten auf 70% abdecken.

Gesamtkosten 720 Euro
Gesamterstattung 70% inkl. GKV 504 Euro
Leistung GKV 144 Euro
Leistung der Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung 360 Euro
Selbstbeteiligung 30% 216 Euro

 

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Zuschuss erhöhen durch das Bonusheft

Wenn Sie regelmäßig zum Zahnarzt gehen zur Vorsorgeuntersuchung, können Sie somit den zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse etwas erhöhen. So funktioniert es: bei jedem Zahnarztbesuch zur Vorsorgeuntersuchung lassen Sie sich ihr Bonusheft abstempeln. Wenn das Bonusheft regelmäßig geführt wurde, kann sich der Festzuschuss wie folgt erhöhen:

  • Zahnzusatzversicherung Röde Versicherungsmakler in und um Hannovernach 5 Jahren steigt die Vertragsleistung um 20% für Per­sonen die das 18 Lebensjahr erreicht haben und in den letzten 5 Jahren mindestens 1 mal im Jahr zur Vorsorgentersuchung beim Zahnarzt waren. Ab dem 12 Lebensjahr müssen Kinder und Jugendliche mindestens einmal im Kalenderhalbjahr zur Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt gewesen sein. Somit erhöht sich nämlich dann der Zuschuss der Krankenkasse von 50 % auf 60 %. Die Restkosten nach dem abzug vom Festzuschuss müssen Sie selber tragen (Eigenanteil). Der Eigenanteil kann aber durch eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ganz oder teilweise versichert werden. 
  • nach 10 Jahren steigt die Vertragsleistung auf 30% bei einer Lückenlosen Vorsorge. Bezogen auf dem Festzuschuss der (GKV) wo 50% der anfallenden Kosten der Regelversorgung erstattet werden, steigt die Leistung somit auf 65% einer Regelversorgung.

Es gilt hier immer zu beachten das nur für die Regelversorgung geleistet wird. Eine bestmögliche Behandlung oder ein hochwertiger Zahnersatz wird trotdem nicht übernommen.

  • Wenn ein Eintrag im Bonusheft fehlt muss von vorne angefangen werden mit der Zählung der Jahre für die Sie die erhöhung bekommen.
  • Die Bonushefte erhalten Sie bei Ihrem Zahnarzt. 
  • Ist Zahnersatz erforderlich, reichen Sie bitte das Bonusheft zusammen mit dem Heil- und Kostenplan vor Beginn der Behandlung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein, damit Ihr Vorsorgebonus genau berechnet werden kann.

 


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