Worauf müssen Sie bei der Wahl einer Unfallversicherung achten? Wir helfen Ihnen gerne dabei das passende zu finden.
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Zahlreiche Unfälle verlaufen glimpflich, doch leider ist das nicht immer der Fall. Statistiken zeigen, dass pro Jahr rund 8 Millionen Menschen in Deutschland einen Unfall erleiden. Die gesundheitlichen und finanziellen Folgen können gravierend sein. Es ist beruhigend, für diesen Fall gut abgesichert zu sein. Eine private Unfallversicherung übernimmt die einmaligen und dauerhaften finanziellen Belastungen, die durch einen Unfall entstehen und nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt werden.
Der Unfallbegriff ist folgendermaßen definiert: Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich, von außen, unfreiwillig, auf seinen Körper wirkendes Ereignis eine (bleibende) Gesundheitsschädigung erleidet
Jährlich erleiden in Deutschland rund acht Millionen Menschen einen Unfall. Die meisten Unfälle passieren in der Freizeit, sei es zu Hause oder beim Sport. Ein schwerer Unfall kann oft anhaltende gesundheitliche oder finanzielle Folgen nach sich ziehen: Es können einmalige oder dauerhafte finanzielle Belastungen entstehen. Hier greift die private Unfallversicherung. Sie kommt für die Folgen auf, wenn ein Unfall dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigungen nach sich zieht oder sogar zum Tod führt. Selbst bei vorübergehenden Unfallfolgen leistet die Unfallversicherung. Im Regelfall gilt der Versicherungsschutz rund um die Uhr und weltweit.
Es ist vorteilhaft, in einem solchen Fall vorgesorgt zu haben, um ein Ungleichgewicht im Leben zu vermeiden. Die Unfallversicherung ist entscheidend für die Absicherung bei dauerhafter gesundheitlicher Schädigung, auch bekannt als Invalidität. Diese tritt beispielsweise ein, wenn jemand nach einem Unfall gelähmt ist oder das Sprunggelenk versteift werden muss.
Denn wie schnell kann etwas geschehen! Statistisch gesehen passiert alle vier Sekunden ein Unfall in Deutschland, wobei jährlich mehr als eine Million Menschen schwer verletzt werden.
Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung ist in vielen Fällen nicht ausreichend!
Die Mehrheit der Unfälle ereignet sich in der Freizeit (70%). Die gesetzliche Unfallversicherung kann hier nicht helfen, da sie nur bei Unfällen am Arbeitsplatz, im Kindergarten oder in der Schule sowie auf den Wegen dorthin und zurück nach Hause greift. Ihre hauptsächliche Aufgabe ist es, einen Arbeitsunfall zu behandeln und den Verunfallten wieder arbeitsfähig zu machen. Sie übernimmt beispielsweise die Behandlungskosten. Eine Rente wird erst ab einer Invalidität von mindestens 20 Prozent gewährt. Selbst bei einer 50-prozentigen Invalidität entsteht aus einem Bruttoverdienst von durchschnittlich 50.000 Euro pro Jahr eine monatliche Unfallrente von nicht einmal 1.400 Euro. Das mag für Alleinstehende ausreichend sein, jedoch kann es mit Kindern schnell zu einer finanziellen Belastung werden. Nötige Umbauten oder Anschaffungen, die es einem Betroffenen ermöglichen, den Alltag zu bewältigen und im gewohnten Lebensumfeld zu bleiben, sind mit dieser Rente kaum zu finanzieren. Die gestzliche Unfallversicherung bietet keinen ausreichenden Schutz.
Wenn der Hauptverdiener einer Familie betroffen ist, steht schnell nicht nur die Gesundheit, sondern auch die Existenz auf dem Spiel. Manchen wird der Vollzeitjob zu viel, andernfalls könnten unerwartete Mehrkosten anfallen. Diese könnten beispielsweise Haushaltshilfen, Umbaumaßnahmen oder Kosten für Physiotherapie sein.
Das Unfallrisiko ist auch für Kinder und Senioren nicht zu unterschätzen. Besonders Kinder sind neugierig und erkunden jeden Tag neue Dinge. Daher kann ein Unfall bei einem Kind zu dauerhaften körperlichen Beeinträchtigungen führen, was den Lebensweg erheblich erschwert und besondere finanzielle Unterstützung erforderlich macht.
Leistungen der privaten Unfallversicherung
Invaliditätsleistung - Die Invaliditätsleistung wird als Einmalleistung in Form einer Kapitalsumme gezahlt. Sie bemisst sich nach dem Grad der Invalidität, der anhand der Gliedertaxe ermittelt wird, sowie der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Unfallrente - Bei schweren und dauerhaften Beeinträchtigungen wird eine lebenslange Rente gezahlt. Die Höhe der Rentenzahlung wird individuell festgelegt, wobei der Grad der Beeinträchtigung maßgeblich ist.
Todesfallleistung - Sollte ein Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode führen, haben die Hinterbliebenen Anspruch auf die versicherte Todesfallsumme.
Tagegeld, Krankenhaustagegeld - Für Selbstständige bedeutet ein Unfall meist einen Verdienstausfall. Ein Tagegeld schafft hier Abhilfe. Es wird bis zu einem Jahr nach dem Unfallereignis gezahlt. Bei einem Krankenhausaufenthalt kann das Krankenhaustagegeld entlastend wirken, da es meist bis zu zwei Jahre nach dem Unfall zur Verfügung steht. Einige Anbieter gewähren auch im Fall einer ambulanten Operation das Krankenhaustagegeld, wenn der Versicherte arbeitsunfähig ist.
Übergangsleistung - Die Genesung verläuft nicht bei jedem Verletzten gleich. Daher kann der Arzt den entscheidenden Invaliditätsgrad oftmals erst nach der Heilung bestimmen. Diese Zeitspanne kann durch eine Übergangsleistung überbrückt werden. Die Leistungen werden gewährt, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit des Verletzten seit dem Unfall für mehr als sechs Monate zu mindestens 50% beeinträchtigt ist, selbst wenn die Verletzungen später vollständig heilen. Dadurch wird beispielsweise die Rehabilitation finanziell abgesichert. Manche Anbieter zahlen bereits einen Teil der Übergangsleistung vorzeitig aus.
Bergungskosten - Unfälle können auch im Urlaub geschehen. Die Unfallversicherung übernimmt die Kosten für erforderliche Such-, Rettungs- und Bergungsleistungen sowie den Transport nach Hause oder in ein Krankenhaus. Je nach Vertrag werden auch die Unterbringung von Angehörigen oder eine beratende Unterstützung sichergestellt.
Kosmetische Operationen - Unfälle können das äußere Erscheinungsbild erheblich beeinträchtigen. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Unfallversicherung die Kosten für kosmetische Eingriffe.
Gründe für eine private Unfallversicherung
Auf dem Schulweg und in der Schule sind Kinder zwar durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Diese bietet jedoch nur eine Grunddeckung mit eingeschränkten und pauschalen Leistungen. Der individuelle, tatsächliche Bedarf des Kindes, das einen Unfall erlitten hat, kann sehr viel höher sein. Die gesetzliche Unfallversicherung schützt nur unzureichend.
Kinder nehmen auch gerne Umwege auf dem Weg von oder zur Schule, um mit Freunden zusammenzugehen, die dann nicht mehr durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt sind.
Die meisten Unfälle passieren in der Freizeit. Gerade in ihrer Freizeit sind Kinder junge Entdecker. Toben und Klettern in der Natur gehören zu einer schönen Kindheit, führen aber leider immer wieder dazu, dass ein Kind sich verletzt. So kann es zum Beispiel vorkommen, dass sie von Zecken gestochen werden. Diese winzigen Tiere können schwere Krankheiten übertragen.
Ein Unfall kann auch lebenslange Folgen haben, die beispielsweise zur Invalidität führen oder das Kind beruflich beeinträchtigen.
Eine private Unfallversicherung deckt alle Unfälle in Schule und Freizeit ab und auch das erhöhte Unfallrisiko durch Sport oder andere Aktivitäten sowie auf Reisen. Der Versicherungsschutz der Unfallversicherung gilt rund um die Uhr und weltweit. Mit einer Unfallversicherung schließe ich als Elternteil daher eine große Versicherungslücke.
Eine Unfallversicherung ist für Kinder besonders günstig, da in der Regel keine Vorerkrankungen vorliegen.
Die Höhe der Summe, die Sie im Fall eines Unfalls von Ihrer Unfallversicherung erhalten, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zunächst von der Versicherungssumme (Grundsumme), aber auch vom Zusammenspiel der Gliedertaxe und Progression.
Ebenso wichtig ist die Frage, ob die Unfallversicherung überhaupt leistet (ja oder nein) und wie hoch diese Leistungen ausfallen, da auch weitere Klauseln in den Versicherungsbedingungen eine Rolle spielen. Beispielsweise kann es vorkommen, dass eine Unfallversicherung bei Bewusstseinsstörungen oder Vorerkrankungen die Leistungen einschränkt oder ganz verweigert. Die Vorerkrankungen sind bereits beim Abschluss einer Unfallversicherung von großer Bedeutung.
Bei bestimmten Hobbys ist es ebenfalls wichtig, vorher zu klären, ob diese im Leistungsumfang der Unfallversicherung enthalten sind. Einige Versicherer lehnen Kunden ab oder erheben höhere Prämien, wenn diese Hobbys wie Drachenfliegen, Fallschirmspringen, Skifahren, Motorradfahren oder Bergsteigen ausüben.
Schließen Sie diese Sicherheitslücke und schützen Sie sich sowie Ihre Familie vor den finanziellen Folgen eines Unfalls mit einer Unfallversicherung. Denn häufig erschweren durch den Unfall entstehende Kosten, etwa für notwendige Umbaumaßnahmen oder Einkommensverluste, die Situation zusätzlich. Am besten gelingt dies mit einer privaten Unfallversicherung.
Kinder
Kinder sind besonders gefährdet, da sie die Welt mit anderen Augen sehen und Gefahren oft nicht wahrnehmen. Auch für Eltern kann es schwierig sein, Gefahrenquellen sofort zu erkennen. Die finanziellen Belastungen bei einem Unfall eines Kindes können erheblich sein.
(Junge) Erwachsene
Junge Menschen leben aktiv und nehmen oft Risiken in Bereichen wie Sport in Kauf, was sie besonders unfallgefährdet macht. Die finanziellen Folgen eines Unfalls können existenzbedrohend sein, da über die gesetzliche Rentenversicherung oft kein oder nur geringfügiger Schutz besteht und die gesetzliche Unfallversicherung für Freizeitunfälle nicht eintritt.
Familien
Im Falle eines Ausfalls des Hauptverdieners, sei es aufgrund eines Unfalls oder bei Selbstständigen und nicht Berufstätigen, ist die Existenz der gesamten Familie oft bedroht, sofern keine private Unfallversicherung besteht.
Senioren
Im Alter lassen unsere Reaktions- und Koordinationsfähigkeit nach, und Verletzungen heilen oft nicht mehr so problemlos wie in jungen Jahren. Eine Seniorenunfallversicherung ist dann hilfreich, denn:
Die Angebotsvielfalt der privaten Unfallversicherung kann verwirrend und schwer nachvollziehbar sein. Die Vertragsbedingungen enthalten oft zahlreiche Fallstricke. Damit im Ernstfall die angestrebte Leistung der privaten Unfallversicherung gezahlt wird und Sie nicht unvorbereitet dastehen, gilt: Nur durch umfassende und unabhängige Informationen erhalten Sie ein passendes und qualitativ hochwertiges Produkt! Ich biete Ihnen in Hannover eine Expertenberatung im Bereich Unfallversicherung an, wobei ich nicht nur die Konditionen und Rahmenbedingungen erläutere, sondern auch potenzielle Fallstricke aufzeige, die in diesem Bereich relevant sind.
Als Versicherungsmakler in und um Hannover stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ich bin seit vielen Jahren in Hannover als Versicherungsmakler tätig. Aufgrund der Komplexität der Unfallversicherung reicht ein einfacher Preisvergleich häufig nicht aus. Ich kenne die Fallstricke, die bei der Absicherung von Unfällen zu beachten sind. Schließen Sie jetzt Ihre Versorgungslücke und fordern Sie ein kostenloses und unverbindliches Angebot für eine private Unfallversicherung an. Kontaktieren Sie mich gerne telefonisch oder über das Kontaktformular. Ich berate Sie persönlich und individuell.
Ich freue mich auf die Zusammenarbeit!
Uwe Röde
Ihr Versicherungsmakler in Hannover und Umgebung.
Spezialist für private Unfallversicherung
Vergleichen und berechnen Sie in wenigen Schritten Ihren individuellen Tarif zur privaten Unfallversicherung
Gesetzlicher Unfallschutz
In Deutschland ereignen sich in der Freizeit die meisten Unfälle – ca. 8 Millionen im Jahr.
Berufsanfänger, Berufstätige
Der gesetzliche Unfallschutz besteht ausschließlich am Arbeitsplatz und auf dem direkten Arbeitsweg. Außerhalb dieser Gegebenheiten, wie in der Freizeit, beim Sport oder im Urlaub, besteht kein Schutz. Das sind ca. 18 Stunden ohne Schutz am Tag!
Kinder, Schüler und Studenten
Der gesetzliche Unfallschutz besteht nur im Kindergarten, in der Schule und an der Uni sowie auf dem direkten Weg dorthin. In der Freizeit, beim Sport oder in den Ferien besteht kein Unfallschutz. Das sind ca. 20 Stunden ohne Schutz am Tag!
Hausfrauen, Hausmänner, Rentner, Freiberufler, Selbstständige
Hier besteht überhaupt kein gesetzlicher Unfallschutz - somit 24 Stunden am Tag!
Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt bis zum vereinbarten Alter eine monatliche Rente, wenn der Beruf aus gesundheitlichen Gründen (unabhängig von der Ursache) nicht mehr ausgeübt werden kann. Hier finden Sie weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung!
Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung gewährt ebenfalls eine monatliche Rente, jedoch nur, wenn wichtige Grundfähigkeiten wie Sprechen, Sehen oder Hören verloren gehen. Diese Leistung gilt ebenfalls, wenn jemand pflegebedürftig wird.
Unfallrentenversicherung
Die Unfallrentenversicherung zahlt eine monatliche Rente bei einer dauerhaften Invalidität von mindestens 50 Prozent infolge eines Unfalls. Bereits bei geringerer Invalidität tritt die reguläre Unfallversicherung in Kraft.
Kinderinvaliditätsversicherung
Die Kinderinvaliditätsversicherung leistet bei einer dauerhaften Invalidität von mindestens 50 Prozent eines Kindes und gewährt eine monatliche Rente. Sie stellt eine Absicherung gegen schwere Unfallfolgen dar und deckt auch krankheitsbedingte Invalidität ab.
Schwere-Krankheiten-Versicherung (Dread Disease)
Bei einer schrecklichen Krankheit, die als Dread Disease bezeichnet wird, wird bei Diagnosestellung einer schweren Erkrankung eine einmalige Versicherungssumme ausgezahlt. Im Versicherungsvertrag sind die entsprechenden Krankheiten aufgeführt, unter denen die Leistung erbracht wird, z. B. bei Schlaganfall, Herzinfarkt, verschiedenen Krebserkrankungen oder Sklerose. Bei anderen Erkrankungen bleibt die Versicherung leider ohne Leistungen.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung erhalten Sie bis zum vereinbarten Alter eine monatliche Rente, jedoch nur im Falle, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Die Unfallversicherung ist in diesem Zusammenhang eine sinnvolle Ergänzung, insbesondere wenn nach einem Unfall nicht mehr voll gearbeitet werden kann.
Gesetzliche Erwerbsminderungsrente
Alle Personen, die vor dem 01. Januar 1961 geboren sind, erhalten eine Rente von der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn sie ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Nach diesem Datum geborene Personen erhalten keine Rente, es sei denn, sie sind in der Lage, zumindest 3 Stunden wöchentlich zu arbeiten, wobei der vorherige Beruf keine Rolle spielt.
Gesetzliche Unfallversicherung
Im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung sind Sie während der Arbeit sowie auf dem Arbeitsweg (hin und zurück) versichert. Dieser Schutz gilt auch für Schüler, Studenten und Kindergartenkinder, solange diese sich in der Schule, im Kindergarten oder auf dem Hin- bzw. Heimweg befinden. Bei einem Unfall oder einer Berufskrankheit werden die Leistungen von der gesetzlichen Unfallversicherung getragen, einschließlich Reha-Maßnahmen, Umschulungen sowie medizinischen Behandlungen. Bei bleibenden Schäden erhält die betroffene Person eine monatliche Rente.
Funktionsinvaliditätversicherung
Die Funktionsinvaliditätversicherung vereint die Vorteile der Unfallversicherung, der schweren Krankheiten-Versicherung (Dread Disease) und der Grundfähigkeitsversicherung. Wenn jemand aufgrund einer schweren Krankheit, dem Verlust einer Grundfähigkeit oder einem Unfall invalid wird, wird eine Rente gezahlt.