Versicherungsmakler Hannover - Uwe Röde
Kfz-Versicherung Hannover

Kfz-Versicherung Hannover 

 

 

Mit der Kfz Versicherung sorgen wir in Hannover für Ihre mobile Sicherheit und mit unserem Kfz-Versicherungsvergleich die günstigste Kfz-Versicherung zum besten Preis und Leistungsverhältnis !

 

 

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Kfz-Versicherung leicht erklärt! Jetzt Video starten


Kfz-Versicherung erklärt

Die Basis einer Kfz-Versicherung ist die Haft­pflichtversicherung. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben, um ein Auto im Straßenverkehr fahren und es beim Straßenverkehrsamt anmelden zu können. Die Kfz-Haft­pflichtversicherung greift immer, wenn Sie schuldhaft einen anderen Verkehrsteilnehmer schaden. Zudem bieten wir die Möglichkeit, eine Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung als zusätzlichen Schutz abzuschließen. Kfz-Kaskoversicherungen decken auch Schäden an Ihren eigenen Fahrzeug ab.

Welche zusätzlichen Versicherungsleistungen Sie zur Auto­ver­si­che­rung eher nicht benötigen oder dennoch sinnvoll sein könnten, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kommt ganz auf Ihr Nutzverhalten und die jeweilige Situation an, ob eine Kfz-Teilkaskoversicherung oder sogar eine Kfz-Vollkaskoversicherung zusammen mit der Kfz-Haft­pflichtversicherung sinnvoll ist.

Viele Faktoren bestimmen den Preis

Die Beitragshöhe der Kfz-Versicherung hängt von zahlreichen Faktoren ab, wie z.B.: Fahrzeugtyp, Regionalklasse, unfallfrei gefahrene Jahre, Höhe der Selbstbeteiligung und die gefahrenen Jahreskilometer. Garagenbesitzer, Wenignutzer oder Beamte können zudem von besonderen Prämiennachlässen profitieren.

Als Fahranfänger zahlen Sie weniger, wenn Sie Ihren PKW zunächst als Zweitwagen auf Ihre Eltern anmelden und den Vertrag später umschreiben lassen. Cabriofahrer sparen durch die Nutzung eines Saisonkennzeichens.

Es gibt aber auch eine weitere Möglichkeit, die Beitragshöhe der Auto­ver­si­che­rung zu beeinflussen: mit Telematik. Dabei wird Ihr Fahrstil bewertet, was es ermöglicht, das Unfallrisiko einzuschätzen und die Beitragshöhe bei guter Fahrweise zu senken. Mehr zu diesem Thema erfährst Du, wenn Du unten auf der Homepage die + Symbole anklickst.


Kfz-Versicherung Hannover (Kfz-Haft­pflichtversicherung)

Die Kfz-Haft­pflichtversicherung deckt Schäden, die durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs Dritten zugefügt werden, beispielsweise bei einem Vorfahrtsmissbrauch, der zu einem erheblichen Sachschaden am anderen Fahrzeug führt.

Die Kfz-Haft­pflichtversicherung ist eine verpflichtende Versicherung. Ohne sie darf kein motorisiertes Fahrzeug auf die Straße bewegt oder geparkt werden. Bevor Sie Ihr Fahrzeug auf öffentlichen Wegen und Plätzen nutzen oder abstellen, ist es erforderlich, es haftpflichtversichert zu haben. Dies ist ebenfalls notwendig, wenn Sie Ihr Fahrzeug im Straßenverkehrsamt zulassen.

Die Kfz-Haft­pflichtversicherung übernimmt alle Schäden, die Sie Dritten bei der Nutzung Ihres Fahrzeugs zufügen. Dazu gehören Per­sonenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Beispielsweise werden die Kosten für Abschleppen und Reparaturen sowie die Wiederbeschaffungs- und Verdienstausfallkosten, Schmerzensgeld und im Falle bleibender Gesundheitsschäden auch eine lebenslange Rente übernommen. Darüber hinaus prüft die Versicherung die Ansprüche des Geschädigten auf ihre Berechtigung. Unberechtigte oder überzogene Forderungen werden auch mit juristischen Mitteln abgewehrt. Volle Entschädigung erhalten nur die Unfallbeteiligten, die nicht für den Unfall verantwortlich sind. Bei nachgewiesener Teilschuld erhält der Unfallgegner nur eine anteilige Entschädigung.

Um einen grundlegenden Versicherungsschutz für die Geschädigten bei Verkehrsunfällen zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber für die Kfz-Haft­pflichtversicherung Mindestversicherungssummen festgelegt. Diese betragen 7,5 Mio. € für Per­sonenschäden, 1,12 Mio. € für Sachschäden und 50.000 € für Vermögensschäden. Die Mindestversicherungssumme definiert die Höchstsumme, bis zu der der Versicherer die Kosten für einen Schaden übernehmen muss. In der Praxis sind diese Summen jedoch deutlich höher. Die Versicherer bieten in der Regel deutlich höhere Versicherungssummen (Deckungs­summen) an, zum Beispiel bis zu 100 Millionen Euro.

Die Kfz-Versicherung deckt unter anderem:

Schäden am Fahrzeug,

z.B.: – Abschleppkosten – Gutachterkosten – Reparaturkosten – Nutzungsausfall – Mietwagenkosten – Wertminderung – Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden – An- und Abmeldekosten – Anwaltskosten

Weitere Sachschäden,

z.B.: – Schäden an Gebäuden – Verkehrseinrichtungen

Per­sonenschäden,

z.B.: – Heilungskosten, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden – Ersatz für Verdienstausfall – Schmerzensgeld bei schweren Beeinträchtigungen – lebenslange Rente – im Todesfall z.B. Begräbniskosten oder Unterhalt für Hinterbliebene des Opfers.


Kfz-Versicherung Hannover (Teilkaskoversicherung / Vollkaskoversicherung)

Die Kaskoversicherung ist im Gegensatz zur Kfz-Haft­pflichtversicherung eine reine Sachversicherung. Sie tritt immer dann in Kraft, wenn Schäden am eigenen Fahrzeug entstehen. Ich biete Ihnen die Möglichkeit, die Kaskoversicherung wahlweise als Teilkaskoversicherung oder als Vollkaskoversicherung abzuschließen. Auf diese Weise können Sie Ihr Fahrzeug gegen die finanziellen Folgen eines Schadens absichern.

Die Teilkaskoversicherung erstattet Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug durch Diebstahl, Brand, Unwetter, Wildkollision oder Glasbruch. Zudem ist bei Diebstahl oder Zerstörung das serienmäßige Zubehör Ihres Wagens mitversichert. Was genau als Zubehör gilt, können Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen oder mich fragen – ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung.

Die Vollkaskoversicherung deckt grundsätzlich alle Schäden an Ihrem Fahrzeug ab, auch solche, die durch einen selbst verschuldeten Unfall verursacht werden. Zudem werden Vandalismusschäden, wie zerkratzter Lack oder beschädigte Türen, von Ihrer Vollkasko reguliert.

 

Versicherte Gefahren und Schäden in der Kfz-Teilkaskoversicherung

  • durch Brand und Explosion
  • durch Diebstahl, Raub, Unterschlagung sowie unbefugten Gebrauch
  • durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
  • durch Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit (Tier-)Wild
  • Glasbruch (z.B. durch Steinschlag)
  • Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss
  • Schäden an Kabeln, Schläuchen und Leitungen, die durch Marderbiss verursacht werden
  • das serienmäßige Zubehör (Details hierzu finden Sie in den Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft)
  • Folgeschäden durch Kurzschluss oder Marderbiss werden bis zu einer bestimmten Summe reguliert (teilweise auch voll)

Tipp: Durch den Abschluss einer Teilkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung im Schadensfall können Sie Ihre Prämie reduzieren.
 

Versicherte Gefahren und Schäden in der Kfz-Vollkaskoversicherung

  • alle Risiken der Teilkaskoversicherung
  • Schäden am Kraftfahrzeug durch einen selbst verschuldeten Unfall
  • Vandalismus durch unbefugte Dritte, die nicht berechtigt sind, das Fahrzeug zu nutzen (z.B. zerkratzte Autos oder beschädigte Antennen)

Bitte beachten Sie, dass Sie bei Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung im darauffolgenden Jahr zurückgestuft werden und somit mit einem höheren Beitrag rechnen müssen. Daher empfehle ich, kleinere Schäden am Fahrzeug selbst zu übernehmen, das kann sich eventuell vorteilhaft für Sie auswirken! Gerne berate ich Sie hierzu weiter. 


 


Kfz-Versicherung wechseln

Eine neue Auto­ver­si­che­rung abschließen oder wechseln können Sie leider nicht zu jeder Zeit. 

Es geht in folgenden Fällen:

  • Neuzulassung bzw. Fahrzeugwechsel - Egal ob es ein Neuwagen oder ein Gebrauchtwagen ist sobalt Sie sich ein neues Auto holen können Sie wechseln. Wir können Ihnen behilflich sein eine passende Auto­ver­si­che­rung zu finden.
  • Kündigung bis zum 30. November - Zum Ende jedes Versicherungsjahres kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Für den Regelfall, dass das Jahr zusammen mit dem kalendarischen am 31. Dezember endet, ist also eine Kündigung zum 30. November möglich.
  • Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung - Wenn Ihre Kfz-Beiträge erhöht werden haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Außer diese Beitragserhöhung kommt weil Sie einen Schadensfall hatten. Denn dadurch wird Ihre Schadensfreiheitsklasse angehoben.
  • Sonderkündigungsrecht im Schadensfall - Dieses haben Sie ab dem Zeitpunkt, an dem Sie die Entscheidung Ihres Versicherers über die Schadensregulierung erhalten haben. Wenn Sie mit dieser nicht zufrieden sein sollten, können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Kfz-Versicherung Hannover: So setzt sich der Kfz Beitrag zusammen

  • Regionalklasse: Hier spiegeln sich die Schadenbilanzen. In welchem Zulassungsbezirk der Fahrzeughalter seinen Wohnsitz hat. Je besser die Schadensbilanz des Zulassungsbezirk ist, desto niedriger die Einstufung in der Regionalklasse in der Kfz-Versicherung.
  • Typklasse: Die Typklasse spiegelt die Schaden - und Unfallbilanzen eines jeden in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeugmodells wieder. Automodelle mit wenig Schäden bzw. geringen Reparaturkosten werden in niedrige Typklassen eingeordnet, viele Schäden und hohe Reparaturkosten führen zu hohen Typklassen in der Kfz-Versicherung. Auch die KW-Leistung sowie die Diebstahlgefährdung sind erfasst. In der Kfz-Haft­pflichtversicherung gibt es 16 Typklassen, in der Vollkaskoversicherung 25, in der Teilkasko 24.
  • Jährliche Kilometerfahrleistung: Je mehr Kilometer ein Auto fährt, desto größer ist das Risiko das ein Unfall passiert. Wer weniger unterwegs ist zahlt auch in der Auto­ver­si­che­rung weniger als ein Vielfahrer.
  • Schadensfreiheitsrabatt: Wenn der Versicherungskunde über viele Jahre keine Unfälle oder Schäden meldet, können dadurch die Beiträge sinken. Unfallfreie Fahrt im Straßenverkehr profitiert vom Schadensfreiheitsrabatt. Mit jedem unfallfreien Jahr verbessert sich die Einstufung um eine Klasse. Wer einen Schaden verursacht wird wieder im allgemeinen hochgestuft. Der Einfluss einer bestimmten Schadenfreiheitsklasse auf den Beitrag ist dabei von Versicherer zu Versicherer verschieden. 
  • Nutzerkreis: Der Versicherer muss als Erstes wissen, wen er versichert. Der Beitrag der Kfz-Versicherung richtet sich also vor allem danach, wer das Fahrzeug regelmäßig fährt: eine Person, ein Paar oder eine ganze Familie. 
  • Alter: Die Statistik zeigt das junge und ältere Fahrer mehr Schäden verursachen als Fahrer mittleren Alters.
  • Fahrzeugalter bei Erwerb: Die Statistik zeigt, dass Fahrer von Neuwagen oder jungen Gebrauchten weniger Schäden verursachen. Bei älteren Autos hingegen überdurchschnittlich viele Schäden. Erst bei den sogenannten Liebhaberstücken dreht es sich wieder.
  • Selbstbeteiligung: In der Kaskoversicherung kann in aller Regel eine Selbstbeteiligung vereinbart werden. Je höher die Selbstbeteiligung in der Auto­ver­si­che­rung ist, desto günstiger ist der Kfz Beitrag.

Kfz-Versicherung eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) anfordern

Wenn Sie Ihr Auto zulassen möchten, müssen Sie bei der Zulassungsbehörde belegen, dass für das Auto Versicherungsschutz besteht. Der Nachweis erfolgt über die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), ehemals Doppelkarte. Diese bekommen Sie in Form einer siebenstelligen Zahlen und Buchstabenkombination (eVB-Nummer) von uns unabhängigen Ver­sicherungs­makler Hannover entweder persönlich, per SMS, Telefon oder E-Mail bekommen. Ihre eVB-Nummer als Versicherungsbestätigung können Sie alternativ auch einfach und schnell online beantragen nutzen Sie einfach das Formular "EVB-anfordern" unter dem Menüpunkt Service. Bei der Anmeldung Ihres Kfz auf dem Straßenverkehrsamt genügt die Nennung Ihrer eVB-Nummer. Die Zulassungsbehörde kann dann mit der Nummer die für Sie hinterlegte Versicherungsbestätigung abrufen


Zusätzliche Informationen zu Kfz Versicherung

 

So sparen Sie Beiträge in der Kfz Versicherung

Weniger Prämie für Zweitwagen
Weil Fahranfänger häufiger als erfahrene Fahrzeuglenker Unfälle verursachen, verlangen KFZ-Haft­pflichtversicherer von ihnen Beitragssätze von bis zu 300 Prozent. Mit einigen Kniffen lässt sich jedoch viel Geld sparen.

Erste Möglichkeit: das Fahrzeug von den Eltern als Zweitwagen anmelden lassen. So starten Sie mit einem deutlich niedrigeren Beitragssatz. Der mit dem Zweitfahrzeug im Lauf der Zeit erworbene Prämienrabatt kann später auf Sie umgeschrieben werden. Viele Gesellschaften gewähren außerdem günstigere Einstiegstarife, wenn bereits ein Familienmitglied ein Fahrzeug beim Unternehmen versichert hat. 

Eine weitere Möglichkeit: viele Versicherer machen günstige Angebote für Autoneulinge, die bereits ein Mofa oder ein Kleinkraftrad dort versichert hatten.

Saisonkennzeichen nutzen
Sommerzeit ist Cabriozeit. Wenn Sie offen fahren und dabei sparen wollen, können Sie ein Saisonkennzeichen nutzen. Sie zahlen dann nur für den Zeitraum, in dem Ihr Fahrzeug auch zugelassen ist. Wenn Ihr Wagen dabei länger als sechs Monate pro Jahr rollt, wächst sogar der Schadenfreiheitsrabatt der Police weiter.

Die Kfz-Steuer entfällt während der Ruhemonate ebenfalls. Wird das Fahrzeug im Herbst ganz abgemeldet, bleibt der erreichte Schadenfreiheitsrabatt in der Regel erhalten, wenn man es binnen achtzehn Monaten wieder anmeldet - solange besteht bei den meisten Versicherern eine beitragsfreie Ruheversicherung.

 

 

Kfz Versicherung - Schadenfreiheitsrabatt 

Anfänger am Steuer zahlen in der KFZ-Haft­pflicht- und der Vollkaskoversicherung höhere Beiträge als „alte Hasen“, die schon viele Jahre unfallfrei unterwegs sind. Wenn Sie Ihre Versicherung lange Zeit nicht in Anspruch nehmen, sinkt die Prämie erheblich. Langjährig unfallfreie Fahrer zahlen im besten Fall nur noch 20 Prozent.

Kleine Schäden selbst zahlen?
Schadenfreiheitsklassen und Rückstufungsregeln können bei verschiedenen Versicherern unterschiedlich sein. Rückstufungen sind übrigens vermeidbar, wenn man kleine Schäden aus der eigenen Tasche zahlt - denn nicht die Schadenhöhe, sondern allein die Zahl der verursachten Schäden entscheidet über den Rabatt.

Ihr Versicherer erteilt Auskunft darüber, ob es sich für Sie lohnt, einen kleineren Schaden selbst zu übernehmen. Einige Versicherer bieten so genannte Rabattretter an - damit bedeutet der erste Unfall nicht gleich eine Rückstufung in eine teurere Rabattstufe.

Die Beitragshöhe der Kfz-Versicherung senken mit der Telematik! Wie funktioniert das ? 


Die Telematik funktioniert so: Der Fahrstil von Ihnen wird kontinuierlich bewertet und somit kann die Kfz-Versicherung das Unfallrisiko besser einschätzen. Ob Sie entspannt oder sportlich mit dem Auto unterwegs sind - danach richtet sich dann der Beitrag. Je besser Ihr Fahrstil ist, desto niedriger der Beitrag. Wobei es aber keine Beitragserhöhung gibt für riskantes Fahren! Es funktioniert so: Eine Telematik - Box die sich im 12V Anschluss Ihres Autos befindet erfasst Ihren Fahrstil und den Fahrverlauf. Diese Daten werden dann in eine Fahrerbewertung umgerechnet. Das ist alles. Zusätzlich können Sie Ihre Bewertung auch per App verfolgen. Alle Daten die gesamelt werden, werden verschlüsselt übertragen und nur Sie können sehen was im Kundenportal steht niemand sonnst! Die Kfz-Versicherung erhält nur von der Telematik den errechneten Beitragsnachlass. Was Sie zusätzlich noch erhalten ist eine sofortige Ortung für schnelle Hilfe bei einem Unfall oder Panne und ob Ihr Auto unerlaubt bewegt wird da werden Sie gleich alamiert.

Die wichtigsten Vorteile von der TELEMATIK im Überblick:

  • In Abhängigkeit zum eigenen Fahrverhalten zusätzliche Ersparnis auf den Beitrag der Kfz-Versicherung.
  • Zugang zu einem Internetportal und einer App, wo Tempo, Fahrweise, Straßenwahl oder auch die Uhrzeit der Fahrt jederzeit online abrufbar sind.
  • TELEMATIK kombiniert die Rabattierung mit Serviceleistungen wie einem automatischen Notruf bei Unfällen oder Diebstahlschutz. 

Über das Internetportal oder mobil per App ist die Fahrerbewertung jederzeit nachverfolgbar. Die Fahrdaten werden dabei verschlüsselt übermittelt - Angaben zu Fahrstrecken, Aufenthaltsorten oder Geschwindigkeitsübertretungen können lediglich die Versicherten einsehen.

Die vier Bewertungskriterien werden mit verschiedener Gewichtung berücksichtigt.

  • Tempo: Die Tempo-Bewertung setzt die gefahrene Geschwindigkeit in Bezug zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Gewichtung: 10 %
  • Fahrweise: Die Bewertung der Fahrweise erfolgt über die gemessene Stärke der Beschleunigungs- und Bremsmanöver. Gewichtung: 10 %
  • Zeit: Die Zeit-Bewertung ergibt sich aus der Fahrzeit zu bestimmten Uhrzeiten und Wochentagen. Gewichtung: 5 %
  • Straßen: Die Straßen-Bewertung ergibt sich aus der Zeit, die auf unterschiedlichen Straßentypen gefahren wurde. Gewichtung: 5 %

 

Kfz-Versicherung sinnvolle Zusatzbausteine und Infos

Zweitwagen

Meldet ein Versicherungsnehmer einen Zweitwagen an, wird der Zweitwagen mit einer besseren Schadensfreiheitsklasse verbunden und so auch mit einem höheren Schadensfreiheitsrabatt. 

Fahrerschutz
Im Falle eines selbst verschuldeten Unfalls sind Per­sonenschäden des Fahrers nicht versichert. Der Fahrerschutz schließt diese Versicherungslücke.

Auslandschutz
Die Versicherungssummen in anderen Ländern reichen oft nicht aus, um den entstandenen Schaden bei unverschuldeten Unfällen zu ersetzen. Der Auslandschutz sichert eine Entschädigung nach deutschem Recht. Im Ausland sind die Versicherungssummen von Kfz-Haft­pflichtversicherungen oft sehr viel niedriger als in Deutschland. Wenn man mit dem eigenen Fahrzeug in anderen Ländern unterwegs ist und von einem ausländischen Unfallgegner geschädigt wird, kann es passieren, dass man Schäden kaum oder gar nicht erstattet bekommt.

Hier tritt der Auslandsschadenschutz ein: Er übernimmt die komplette Schadenabwicklung – und der Schaden wird so ersetzt, als ob der Unfallgegner eine Kfz-Haft­pflichtversicherung nach deutschen Versicherungsbedingungen abgeschlossen hätte.

GAP-Deckung auch für kreditfinanzierte Pkw
Bei einem Diebstahl oder Totalschaden eines geleasten oder kreditfinanzierten Pkw kommt es oft vor, dass die Restforderung über dem Wiederbeschaffungswert liegt, der von der Kaskoversicherung ersetzt wird. Ist die Restforderung z.B. der Leasinggesellschaft höher, muss die Differenzaus eigender Tasche gezahlt werden. Die GAP-Deckung übernimmt dieses Risiko aus dem Finanzierungs-/Leasingvertrag.

Mallorca-Police

Die Mallorca-Police ist in der Regel schon bereits in der Kfz-Versicherung enthalten und erhöht die mitunter geringeren Deckungs­summen der Kfz-Haft­pflichtversicherung im Ausland auf das Deutsche Niveau. Es sollte jedoch der Geltungsbereich überprüft werden. Oft ist die Mallorca-Police auf Europa begrenzt. Nur manche Versicherer bieten Weltweiten Versicherungsschutz in den Komfortpolicen an. Verursacht der Fahrer eines Mietwagens einen Unfall und gehen die Ansprüche des Geschädigten über diese Mindestversicherungssummen hinaus, muss er selbst in die Tasche greifen und die Differenz aufbringen. Die Mallorca-Police gleicht über die eigene Kfz-Haft­pflichtversicherung – bis zur vereinbarten Summe und innerhalb des Geltungsbereichs – die Ansprüche aus, die über die Deckung der Mietwagenversicherung hinausgehen.

Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte)

Sie dient im Ausland als Nachweis das Sie eine Kfz-Haft­pflichtversicherung haben. Innerhalb der Europäischen Union müssen die Autofahrer die Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) nicht mehr mitführen. Es gilt nämlicht das Kfz-Kenn­zeichen als Versicherungsnachweis. Wenn die Reise doch außerhalb der EU führen sollte, sollten Autofahrer sich vorher informieren.  

Kaufwertentschädigung

In der Vollkaskoversicherung ist eine Kaufwertentschädigung enthalten. Das besondere ist, wenn der Versicherungsnehmer bis 24 Monate nach seinem Autokauf einen Totalschaden hat, wird nicht nur der Fahrzeugwert zum Unfallzeitpunkt ersetzt sondern der Wiederbeschaffungswert zum Datum der Zulassung. 

Neupreisentschädigung

Wenn Sie vorhaben sich einen Neuwagen zu holen (oder Sie besitzen schon eines) sollten Sie sich auf jedenfall über die Neupreisentschädigung Informieren. Diese Vertragsoption schüzt vor erheblichen finanziellen Einbußen in den ersten Monaten nach den Kauf des Fahrzeugs. Wenn zum Beispiel der Erstbesitzer einen Totalschaden hat, ersetzt der Versicherer nicht nur den Wiederbeschaffungswert, sondern den Neupreis des Fahrzeugs. 

Werkstattanbindung

Bei einer Werkstattanbindung erfolgt die Kfz Reparatur in einer Partnerwerkstatt der Versicherungsgesellschaft. Es kann möglich sein das dadurch der Kaskoschutz für den Versicherungsnehmer preiswerter wird. Zusätzlich können Sie auch oftmals von einem Zusatzdienst wie zum Beispiel einem Bring und Hol service oder von einen Ersatzwagen profitieren.

Ruheversicherung

Manche Autos sind meist nur zu einer bestimmten Jahreszeit unterwegs wie z.B. im Sommer Cabrios. Aus diesem Grund bietet sich eine Ruheversicherung für Saisonfahrer an. Wird das Auto vorübergehend stillgelegt oder (Saisonkennzeichen) muss für den Ruhezeitraum kein Beitrag gezahlt werden. In diesem Ruhezeitraum besteht weiterhin ein Mindest-Versicherungsschutz. Vorausgesetzt das Auto wird nicht bewegt und steht in einer Garage oder abgeschlossenen Hof.

Verkehrsrechtsschutz

Im Straßenverkehr lauert das Risiko jeden Tag. Eine Verkehrsrechtsschutz schützt Sie nach einem Verkehrsunfall vor denn hohen Kosten die im Rechtsstreit entstehen können. Die Verkehrsrechtsschutz übernimmt unter anderem die eigenen Anwalts- und Gerichtskosten. Bei einer Niederlage vor Gericht bezahlt sie das Honorar des gegnerischen Anwalts. Die Verkehrsrechtsschutz hilft im Schadensfall nicht nur dem Autofahrer sonern auch Fahrradfahrern und Fußgängern. 

Kurzzeitkennzeichen

Für private Übergangs - und Probefahrten wurden die Kurzzeitkennzeichen eingeführt. Diese Kenn­zeichen müssen im Gegensatz zu den roten Kenn­zeichen nicht wieder zurückgegeben, sondern können weggeworfen werden. Die roten Kenn­zeichen werden im Kfz-Handel verwendet.

Die Kurzzeitkennzeichen werden gegen Vorlage einer speziellen Versicherungsbestätigungskarte ausgestellt bzw. vom Schilderdienst angefertigt. Sie haben eine Geltungsdauer von 5 Tagen und kann für jede Kfz-Klasse beantragt werden. Nach dieser Zeit werden sie ungültig und der Versicherungsschutz entfällt. Seit dem 1. April 2015 benötigt man für die Ausgabe eines Kurzeitkennzeichens eine gültige Hauptuntersuchung.

 

Erforderliche Antragsunterlagen für ein Kurzzeitkennzeichen

Sie können ein Kurzzeitkennzeichen bei der Kfz-Zulassungsstelle beantragen. Dafür müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • bei Vertretung eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters und zusätzlich Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
  • bei Firmen: - natürliche Per­sonen: Gewerbeanmeldung / juristische Per­sonen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug / Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gesellschaftervertrag und Vollmacht der zeichnungsberechtigten Per­sonen laut Vertrag
  • bei Minderjährigen: zusätzlich schriftliche Vollmacht beider Erziehungsberechtigter sowie deren Personalausweise
  • Angabe des Verwendungszweckes und der Fahrzeugart
  • Versicherungsbestätigung für ein Kurzzeitkennzeichen (eVB Nummer Deckungskarte der Versicherung)
  • Nachweis über die gültige HU (außer für die genannten Ausnahmefälle)
  • Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief

Kurzzeitkennzeichen sind nicht ortsgebunden. Es darf also an einem Ort zugelassen werden und dann an einem evtl. abweichenden Standort des Fahrzeuges montiert werden. Mit einem Kurzzeitkennzeichen dürfen aber nur folgende Fahrten unternommen werden:

  • Probefahrten
  • Überführung eines Fahrzeuges vom Kaufort zum Wohnort
  • Vorführtermin beim TÜV oder Dekra

Wer darf mit dem Kurzzeitkennzeichen fahren?

Im Allgemeinen darf nur diejenige Person mit diesem Kenn­zeichen fahren, welche den Antrag für das Kenn­zeichen gestellt hat . Auch wenn es sich um Ihr eigenes Auto handelt, dürfen Sie den Wagen also keinen dritten Per­sonen überlassen, solange Sie dieses nur kurze Zeit gültige Kenn­zeichen verwenden. Bei Auslandsfahrten müssen Sie aufpassen, dass Sie sich noch innerhalb der EU befinden. Hinter den Grenzen der Europäischen Union sind Fahrten mit diesem Kenn­zeichen sowohl für Sie als auch mögliche Dritte jederzeit verboten.

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Die Angebotsvielfalt der Kfz-Versicherung ist unübersichtlich und schwer zu durchschauen. Die Vertragsbedingungen können viele Fallstricke beinhalten.

Damit im Falle der Fälle auch tatsächlich der gewünschte Schutz der Kfz-Versicherung gezahlt wird und der Verbraucher nicht leer ausgeht, gilt: Nur wer sich gut und unabhängig informiert, bekommt auch ein passendes und qualitativ hochwertiges Produkt!

Ich berate meine Kunden im Bereich der Kfz-Versicherung als Experte nicht nur zu den Konditionen, den Rahmenbedingungen und den wichtigen Fakten, sondern zeige auch mögliche Fallstricke auf, die es im Bereich der Kfz-Versicherung zu beachten gilt. Als Ver­sicherungs­makler in und um Hannover stehe ich Ihnen gerne zur Seite. Mit langjähriger Erfahrung als Ver­sicherungs­makler in Hannover kenne ich die Komplexität der Kfz-Versicherung und weiß, dass ein einfacher Preisvergleich hier oft nicht ausreicht. Ich verstehe die Fallstricke, die bei der Absicherung der Auto­ver­si­che­rung zu beachten sind.

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