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Angebotsanfrage Autoversicherung
Die Basis einer Kfz-Versicherung ist die Haftpflichtversicherung. Diese ist auch vom Gesetzgeber vorgeschrieben um überhaupt ein Auto im Straßenverkehr fahren zu dürfen und um es beim Straßenverkehrsamt anzumelden. Die Kfz Haftpflichtversicherung tritt immer dann ein, wenn Sie schuldhaft einen anderen Verkehrsteilnehmer schädigen. Darüber hinaus kann auch eine Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung als Deckungserweiterung zusätzlich abgeschlossen werden. Kfz Kaskoversicherungen zahlen auch für Schäden am eigenen Fahrzeug.
Welche zusätzliche Versicherungsleistungen Sie zur Autoversicherung eher nicht brauchen oder doch sinnfoll für Sie sein können, lässt sich auf Anhieb nicht sagen. Es kommt nämlich ganz auf Ihrem Nutzverhalten und der Situation an, ob man noch eine Kfz Teilkaskoversicherung oder sogar eine Kfz Vollkaskoversicherung mit hinzu zur Kfz-Haftpflichtversicherung nimmt.
Viele Faktoren bestimmen den Preis
Die Beitragshöhe der Kfz-Versicherung hängt von ganz vielen und unterschiedlichen Faktoren ab z.B.: Fahrzeugtyp, Regionalklasse, unfallfreie gefahrene Jahre, Höhe der Selbstbeteiligung und die gefahrenen Jahreskilometer Garagenbesitzer, Wenignutzer oder Beamte die besondere Prämiennachlässe in Anspruch nehmen können.etc.
Als Fahranfänger zahlen Sie weniger, wenn Sie Ihren PKW zunächst als Zweitwagen der Eltern anmelden und den Vertrag später umschreiben lassen. Cabriofahrer sparen durch Nutzung eines Saisonkennzeichens.
Es gibt aber auch noch eine andere Art die Beitragshöhe der Autoversicherung zu beeinflussen und zwar geht das mit der Telematik. Da wird Ihr Fahrstil bewertet und somit kann das Unfallrisiko einschätzt werden und bei guter Fahrweise die Beitragshöhe senken. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie, wenn Sie unten auf der Homepage die + Symbole anklicken.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeuges entstehen: etwa wenn der Versicherungsnehmer jemand die Vorfahrt nimmt und so ein hoher Sachschaden am anderen Auto entsteht.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung und ohne eine darf kein motorisiertes Fahrzeug auf die Straße. Also bevor ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen und Plätzen bewegt oder auch nur geparkt werden darf, muss es Haftpflichtversichert werden. Sie benötigen diese auch, wenn Sie Ihr Fahrzeug im Straßenverkehrsamt zulassen möchten.
Die KFZ-Haftpflichtversicherung zahlt für alle Schäden, die Sie anderen beim Gebrauch Ihres Fahrzeugs zufügen. Das können Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden sein. Zum Beispiel werden die Kosten für das Abschleppen und die Reparaturen übernommen, sowie die Wiederbeschaffungskosten für das Fahrzeug des schuldlosen Unfallgegners, Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder im Fall bleibender Gesundheitsschäden auch eine lebenslange Rente. Zusätzlich überprüft die Versicherung, ob die Ansprüche des Geschädigten berechtigt sind. Sind diese unberechtigt oder überzogen, wehrt sie sie ab – auch mit juristischen Mitteln. Den vollen Schadenersatz erhalten nur Unfallbeteiligte, die keine Schuld am Unfall tragen. Im Falle einer nachgewiesenen Teilschuld bekommt der Unfallgegner nur eine entsprechend anteilige Entschädigung.
Um für den Geschädigten eines Verkehrsunfalls einen gewissen Grundversicherungsschutz sicherzustellen, schreibt der Gesetzgeber für die Kfz-Haftpflichtversicherung Mindestversicherungssummen vor. Diese sind 7,5 Mio. € für Personenschäden, 1,12 Mio. € für Sachschäden und 50.000 € für Vermögensschäden. Die Mindestversicherungssumme legt fest, bis zu welcher Summe der Versicherer die Kosten für einen Schaden übernehmen muss. In der Praxis sind diese jedoch deutlich viel höher. Die Versicherer aber bieten deutlich höhere Versicherungssummen (Deckungssummen) an, beispielsweise bis zu 100 Millionen Euro.
Die Kfz-Versicherung kommt unter anderem auf für:
Schäden am Fahrzeug,
z.B.: – Abschleppkosten – Gutachterkosten – Reparaturkosten – Nutzungsausfall – Mietwagenkosten – Wertminderung – Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden – An- und Abmeldekosten – Anwaltskosten
Weitere Sachschäden,
z.B.: – Schäden an Gebäuden – Verkehrseinrichtungen
Personenschäden,
z.B.: – Heilungskosten, die die Krankenkasse nicht übernimmt – Ersatz für Verdienstausfall – Schmerzensgeld bei schweren Beeinträchtigungen – lebenslange Rente – im Todesfall z.B. Begräbniskosten oder Unterhalt für Hinterbliebene des Opfers
Die Kaskoversicherung ist im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung eine reine Sachversicherung. Sie tritt immer dannein, wenn Schäden am eigenen Fahrzeug entstehen. Die Kaskoversicherung können Sie wahlweise als Teilkaskoversicherung oder als Vollkaskoversicherung abschließen. So kann man sein eigenes Fahrzeug vor den finanziellen Folgen eines Schadens versichern.
Die Teilkaskoversicherung erstattet Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug durch Diebstahl, Brand, Unwetter, Wildkollision oder Glasbruch. Außerdem ist z.B. bei Diebstahl oder Zerstörung das serienmäßige Zubehör Ihres Wagens mitversichert. Was im Einzelfall zum Zubehör zählt, können Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen oder fragen Sie uns wir helfen Ihnen gerne weiter.
Die Vollkaskoversicherung umfasst grundsätzlich alle Schäden an Ihrem Fahrzeug, also auch solche, die durch einen selbst verschuldeten Unfall entstehen. Auch Vandalismusschäden, wie zerkratzter Lack oder zerbeulte Türen, werden von Ihrer Vollkasko reguliert.
Versicherte Gefahren und Schäden in der Kfz-Teilkaskoversicherung
Tipp: Durch Abschluss einer Teilkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung im Schadensfall können Sie Ihre Prämie senken.
Versicherte Gefahren und Schäden in der Kfz-Vollkaskoversicherung
Wenn Sie die Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen denken Sie bitte daran das Sie im darauffolgenden Jahr zurückgestuft werden und somit einen höheren Beitrag zahlen müssen. Aus diesem Grund kann ich nur empfehlen das Sie kleine Schäden am Fahrzeug selber bezahlen, das kann sich eventuell günstiger für Sie auswirken! Wir helfen Ihnen auch gerne weiter.
Eine neue Autoversicherung abschließen oder wechseln können Sie leider nicht zu jeder Zeit.
Es geht in folgenden Fällen:
Wenn Sie Ihr Auto zulassen möchten, müssen Sie bei der Zulassungsbehörde belegen, dass für das Auto Versicherungsschutz besteht. Der Nachweis erfolgt über die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), ehemals Doppelkarte. Diese bekommen Sie in Form einer siebenstelligen Zahlen und Buchstabenkombination (eVB-Nummer) von uns unabhängigen Versicherungsmakler Hannover entweder persönlich, per SMS, Telefon oder E-Mail bekommen. Ihre eVB-Nummer als Versicherungsbestätigung können Sie alternativ auch einfach und schnell online beantragen nutzen Sie einfach das Formular "EVB-anfordern" unter dem Menüpunkt Service. Bei der Anmeldung Ihres Kfz auf dem Straßenverkehrsamt genügt die Nennung Ihrer eVB-Nummer. Die Zulassungsbehörde kann dann mit der Nummer die für Sie hinterlegte Versicherungsbestätigung abrufen
Weniger Prämie für Zweitwagen
Weil Fahranfänger häufiger als erfahrene Fahrzeuglenker Unfälle verursachen, verlangen KFZ-Haftpflichtversicherer von ihnen Beitragssätze von bis zu 300 Prozent. Mit einigen Kniffen lässt sich jedoch viel Geld sparen.
Erste Möglichkeit: das Fahrzeug von den Eltern als Zweitwagen anmelden lassen. So starten Sie mit einem deutlich niedrigeren Beitragssatz. Der mit dem Zweitfahrzeug im Lauf der Zeit erworbene Prämienrabatt kann später auf Sie umgeschrieben werden. Viele Gesellschaften gewähren außerdem günstigere Einstiegstarife, wenn bereits ein Familienmitglied ein Fahrzeug beim Unternehmen versichert hat.
Eine weitere Möglichkeit: viele Versicherer machen günstige Angebote für Autoneulinge, die bereits ein Mofa oder ein Kleinkraftrad dort versichert hatten.
Saisonkennzeichen nutzen
Sommerzeit ist Cabriozeit. Wenn Sie offen fahren und dabei sparen wollen, können Sie ein Saisonkennzeichen nutzen. Sie zahlen dann nur für den Zeitraum, in dem Ihr Fahrzeug auch zugelassen ist. Wenn Ihr Wagen dabei länger als sechs Monate pro Jahr rollt, wächst sogar der Schadenfreiheitsrabatt der Police weiter.
Die Kfz-Steuer entfällt während der Ruhemonate ebenfalls. Wird das Fahrzeug im Herbst ganz abgemeldet, bleibt der erreichte Schadenfreiheitsrabatt in der Regel erhalten, wenn man es binnen achtzehn Monaten wieder anmeldet - solange besteht bei den meisten Versicherern eine beitragsfreie Ruheversicherung.
Anfänger am Steuer zahlen in der KFZ-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung höhere Beiträge als „alte Hasen“, die schon viele Jahre unfallfrei unterwegs sind. Wenn Sie Ihre Versicherung lange Zeit nicht in Anspruch nehmen, sinkt die Prämie erheblich. Langjährig unfallfreie Fahrer zahlen im besten Fall nur noch 20 Prozent.
Kleine Schäden selbst zahlen?
Schadenfreiheitsklassen und Rückstufungsregeln können bei verschiedenen Versicherern unterschiedlich sein. Rückstufungen sind übrigens vermeidbar, wenn man kleine Schäden aus der eigenen Tasche zahlt - denn nicht die Schadenhöhe, sondern allein die Zahl der verursachten Schäden entscheidet über den Rabatt.
Ihr Versicherer erteilt Auskunft darüber, ob es sich für Sie lohnt, einen kleineren Schaden selbst zu übernehmen. Einige Versicherer bieten so genannte Rabattretter an - damit bedeutet der erste Unfall nicht gleich eine Rückstufung in eine teurere Rabattstufe.
Die Telematik funktioniert so: Der Fahrstil von Ihnen wird kontinuierlich bewertet und somit kann die Kfz-Versicherung das Unfallrisiko besser einschätzen. Ob Sie entspannt oder sportlich mit dem Auto unterwegs sind - danach richtet sich dann der Beitrag. Je besser Ihr Fahrstil ist, desto niedriger der Beitrag. Wobei es aber keine Beitragserhöhung gibt für riskantes Fahren! Es funktioniert so: Eine Telematik - Box die sich im 12V Anschluss Ihres Autos befindet erfasst Ihren Fahrstil und den Fahrverlauf. Diese Daten werden dann in eine Fahrerbewertung umgerechnet. Das ist alles. Zusätzlich können Sie Ihre Bewertung auch per App verfolgen. Alle Daten die gesamelt werden, werden verschlüsselt übertragen und nur Sie können sehen was im Kundenportal steht niemand sonnst! Die Kfz-Versicherung erhält nur von der Telematik den errechneten Beitragsnachlass. Was Sie zusätzlich noch erhalten ist eine sofortige Ortung für schnelle Hilfe bei einem Unfall oder Panne und ob Ihr Auto unerlaubt bewegt wird da werden Sie gleich alamiert.
Über das Internetportal oder mobil per App ist die Fahrerbewertung jederzeit nachverfolgbar. Die Fahrdaten werden dabei verschlüsselt übermittelt - Angaben zu Fahrstrecken, Aufenthaltsorten oder Geschwindigkeitsübertretungen können lediglich die Versicherten einsehen.
Die vier Bewertungskriterien werden mit verschiedener Gewichtung berücksichtigt.
Zweitwagen
Meldet ein Versicherungsnehmer einen Zweitwagen an, wird der Zweitwagen mit einer besseren Schadensfreiheitsklasse verbunden und so auch mit einem höheren Schadensfreiheitsrabatt.
Fahrerschutz
Im Falle eines selbst verschuldeten Unfalls sind Personenschäden des Fahrers nicht versichert. Der Fahrerschutz schließt diese Versicherungslücke.
Auslandschutz
Die Versicherungssummen in anderen Ländern reichen oft nicht aus, um den entstandenen Schaden bei unverschuldeten Unfällen zu ersetzen. Der Auslandschutz sichert eine Entschädigung nach deutschem Recht. Im Ausland sind die Versicherungssummen von Kfz-Haftpflichtversicherungen oft sehr viel niedriger als in Deutschland. Wenn man mit dem eigenen Fahrzeug in anderen Ländern unterwegs ist und von einem ausländischen Unfallgegner geschädigt wird, kann es passieren, dass man Schäden kaum oder gar nicht erstattet bekommt.
Hier tritt der Auslandsschadenschutz ein: Er übernimmt die komplette Schadenabwicklung – und der Schaden wird so ersetzt, als ob der Unfallgegner eine Kfz-Haftpflichtversicherung nach deutschen Versicherungsbedingungen abgeschlossen hätte.
GAP-Deckung auch für kreditfinanzierte Pkw
Bei einem Diebstahl oder Totalschaden eines geleasten oder kreditfinanzierten Pkw kommt es oft vor, dass die Restforderung über dem Wiederbeschaffungswert liegt, der von der Kaskoversicherung ersetzt wird. Ist die Restforderung z.B. der Leasinggesellschaft höher, muss die Differenzaus eigender Tasche gezahlt werden. Die GAP-Deckung übernimmt dieses Risiko aus dem Finanzierungs-/Leasingvertrag.
Mallorca-Police
Die Mallorca-Police ist in der Regel schon bereits in der Kfz-Versicherung enthalten und erhöht die mitunter geringeren Deckungssummen der Kfz-Haftpflichtversicherung im Ausland auf das Deutsche Niveau. Es sollte jedoch der Geltungsbereich überprüft werden. Oft ist die Mallorca-Police auf Europa begrenzt. Nur manche Versicherer bieten Weltweiten Versicherungsschutz in den Komfortpolicen an. Verursacht der Fahrer eines Mietwagens einen Unfall und gehen die Ansprüche des Geschädigten über diese Mindestversicherungssummen hinaus, muss er selbst in die Tasche greifen und die Differenz aufbringen. Die Mallorca-Police gleicht über die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung – bis zur vereinbarten Summe und innerhalb des Geltungsbereichs – die Ansprüche aus, die über die Deckung der Mietwagenversicherung hinausgehen.
Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte)
Sie dient im Ausland als Nachweis das Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung haben. Innerhalb der Europäischen Union müssen die Autofahrer die Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) nicht mehr mitführen. Es gilt nämlicht das Kfz-Kennzeichen als Versicherungsnachweis. Wenn die Reise doch außerhalb der EU führen sollte, sollten Autofahrer sich vorher informieren.
Kaufwertentschädigung
In der Vollkaskoversicherung ist eine Kaufwertentschädigung enthalten. Das besondere ist, wenn der Versicherungsnehmer bis 24 Monate nach seinem Autokauf einen Totalschaden hat, wird nicht nur der Fahrzeugwert zum Unfallzeitpunkt ersetzt sondern der Wiederbeschaffungswert zum Datum der Zulassung.
Neupreisentschädigung
Wenn Sie vorhaben sich einen Neuwagen zu holen (oder Sie besitzen schon eines) sollten Sie sich auf jedenfall über die Neupreisentschädigung Informieren. Diese Vertragsoption schüzt vor erheblichen finanziellen Einbußen in den ersten Monaten nach den Kauf des Fahrzeugs. Wenn zum Beispiel der Erstbesitzer einen Totalschaden hat, ersetzt der Versicherer nicht nur den Wiederbeschaffungswert, sondern den Neupreis des Fahrzeugs.
Werkstattanbindung
Bei einer Werkstattanbindung erfolgt die Kfz Reparatur in einer Partnerwerkstatt der Versicherungsgesellschaft. Es kann möglich sein das dadurch der Kaskoschutz für den Versicherungsnehmer preiswerter wird. Zusätzlich können Sie auch oftmals von einem Zusatzdienst wie zum Beispiel einem Bring und Hol service oder von einen Ersatzwagen profitieren.
Ruheversicherung
Manche Autos sind meist nur zu einer bestimmten Jahreszeit unterwegs wie z.B. im Sommer Cabrios. Aus diesem Grund bietet sich eine Ruheversicherung für Saisonfahrer an. Wird das Auto vorübergehend stillgelegt oder (Saisonkennzeichen) muss für den Ruhezeitraum kein Beitrag gezahlt werden. In diesem Ruhezeitraum besteht weiterhin ein Mindest-Versicherungsschutz. Vorausgesetzt das Auto wird nicht bewegt und steht in einer Garage oder abgeschlossenen Hof.
Im Straßenverkehr lauert das Risiko jeden Tag. Eine Verkehrsrechtsschutz schützt Sie nach einem Verkehrsunfall vor denn hohen Kosten die im Rechtsstreit entstehen können. Die Verkehrsrechtsschutz übernimmt unter anderem die eigenen Anwalts- und Gerichtskosten. Bei einer Niederlage vor Gericht bezahlt sie das Honorar des gegnerischen Anwalts. Die Verkehrsrechtsschutz hilft im Schadensfall nicht nur dem Autofahrer sonern auch Fahrradfahrern und Fußgängern.
Für private Übergangs - und Probefahrten wurden die Kurzzeitkennzeichen eingeführt. Diese Kennzeichen müssen im Gegensatz zu den roten Kennzeichen nicht wieder zurückgegeben, sondern können weggeworfen werden. Die roten Kennzeichen werden im Kfz-Handel verwendet.
Die Kurzzeitkennzeichen werden gegen Vorlage einer speziellen Versicherungsbestätigungskarte ausgestellt bzw. vom Schilderdienst angefertigt. Sie haben eine Geltungsdauer von 5 Tagen und kann für jede Kfz-Klasse beantragt werden. Nach dieser Zeit werden sie ungültig und der Versicherungsschutz entfällt. Seit dem 1. April 2015 benötigt man für die Ausgabe eines Kurzeitkennzeichens eine gültige Hauptuntersuchung.
Sie können ein Kurzzeitkennzeichen bei der Kfz-Zulassungsstelle beantragen. Dafür müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
Kurzzeitkennzeichen sind nicht ortsgebunden. Es darf also an einem Ort zugelassen werden und dann an einem evtl. abweichenden Standort des Fahrzeuges montiert werden. Mit einem Kurzzeitkennzeichen dürfen aber nur folgende Fahrten unternommen werden:
Die Angebotsvielfalt der Kfz-Versicherung ist unübersichtlich und schwer zu durchschauen. Die Vertragsbedingungen können viele Fallstricke beinhalten.
Damit im Fall der Fälle auch tatsächlich den gewünschte Schutz der Kfz-Versicherung gezahlt wird und der Verbraucher nicht leer ausgeht gilt: Nur wer sich gut und unabhängig informiert bekommt auch ein passendes und gutes Produkt!
Wir aus Hannover beraten unsere Kunden im Bereich der Kfz-Versicherung als Experte nicht nur bezüglich der Konditionen, der Rahmenbedingungen und der wichtigen Fakten, sondern zeigen ebenfalls mögliche Fallstricke auf, die es auch für Sie im Bereich der Kfz-Versicherung gibt. Wir Versicherungsmakler in und um Hannover helfen Ihnen gerne weiter. Wir sind schon viele Jahre als Versicherungsmakler in Hannover tätig. Die Kfz-Versicherung ist zu komplex und ein einfacher Preisvergleich greift hier in der Regel zu kurz. Doch wir kennen die Fallstricke, die es bei Absicherung der Autoversicherung zu beachten gilt.
Fordern Sie jetzt ein kostenloses und unverbindliches Angebot für eine Kfz-Versicherung an. Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular. Wir beraten Sie persönlich und individuell.
Wir freuen uns auf Sie!
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