Mit der Kfz Versicherung sorgen wir in Hannover für Ihre mobile Sicherheit und mit unserem Kfz-Versicherungsvergleich die günstigste Kfz-Versicherung zum besten Preis und Leistungsverhältnis !
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Angebotsanfrage Autoversicherung
Die Basis einer Kfz-Versicherung ist die Haftpflichtversicherung. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben, um ein Auto im Straßenverkehr fahren und es beim Straßenverkehrsamt anmelden zu können. Die Kfz-Haftpflichtversicherung greift immer, wenn Sie schuldhaft einen anderen Verkehrsteilnehmer schaden. Zudem bieten wir die Möglichkeit, eine Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung als zusätzlichen Schutz abzuschließen. Kfz-Kaskoversicherungen decken auch Schäden an Ihren eigenen Fahrzeug ab.
Welche zusätzlichen Versicherungsleistungen Sie zur Autoversicherung eher nicht benötigen oder dennoch sinnvoll sein könnten, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kommt ganz auf Ihr Nutzverhalten und die jeweilige Situation an, ob eine Kfz-Teilkaskoversicherung oder sogar eine Kfz-Vollkaskoversicherung zusammen mit der Kfz-Haftpflichtversicherung sinnvoll ist.
Viele Faktoren bestimmen den Preis
Die Beitragshöhe der Kfz-Versicherung hängt von zahlreichen Faktoren ab, wie z.B.: Fahrzeugtyp, Regionalklasse, unfallfrei gefahrene Jahre, Höhe der Selbstbeteiligung und die gefahrenen Jahreskilometer. Garagenbesitzer, Wenignutzer oder Beamte können zudem von besonderen Prämiennachlässen profitieren.
Als Fahranfänger zahlen Sie weniger, wenn Sie Ihren PKW zunächst als Zweitwagen auf Ihre Eltern anmelden und den Vertrag später umschreiben lassen. Cabriofahrer sparen durch die Nutzung eines Saisonkennzeichens.
Es gibt aber auch eine weitere Möglichkeit, die Beitragshöhe der Autoversicherung zu beeinflussen: mit Telematik. Dabei wird Ihr Fahrstil bewertet, was es ermöglicht, das Unfallrisiko einzuschätzen und die Beitragshöhe bei guter Fahrweise zu senken. Mehr zu diesem Thema erfährst Du, wenn Du unten auf der Homepage die + Symbole anklickst.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Schäden, die durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs Dritten zugefügt werden, beispielsweise bei einem Vorfahrtsmissbrauch, der zu einem erheblichen Sachschaden am anderen Fahrzeug führt.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine verpflichtende Versicherung. Ohne sie darf kein motorisiertes Fahrzeug auf die Straße bewegt oder geparkt werden. Bevor Sie Ihr Fahrzeug auf öffentlichen Wegen und Plätzen nutzen oder abstellen, ist es erforderlich, es haftpflichtversichert zu haben. Dies ist ebenfalls notwendig, wenn Sie Ihr Fahrzeug im Straßenverkehrsamt zulassen.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt alle Schäden, die Sie Dritten bei der Nutzung Ihres Fahrzeugs zufügen. Dazu gehören Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Beispielsweise werden die Kosten für Abschleppen und Reparaturen sowie die Wiederbeschaffungs- und Verdienstausfallkosten, Schmerzensgeld und im Falle bleibender Gesundheitsschäden auch eine lebenslange Rente übernommen. Darüber hinaus prüft die Versicherung die Ansprüche des Geschädigten auf ihre Berechtigung. Unberechtigte oder überzogene Forderungen werden auch mit juristischen Mitteln abgewehrt. Volle Entschädigung erhalten nur die Unfallbeteiligten, die nicht für den Unfall verantwortlich sind. Bei nachgewiesener Teilschuld erhält der Unfallgegner nur eine anteilige Entschädigung.
Um einen grundlegenden Versicherungsschutz für die Geschädigten bei Verkehrsunfällen zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber für die Kfz-Haftpflichtversicherung Mindestversicherungssummen festgelegt. Diese betragen 7,5 Mio. € für Personenschäden, 1,12 Mio. € für Sachschäden und 50.000 € für Vermögensschäden. Die Mindestversicherungssumme definiert die Höchstsumme, bis zu der der Versicherer die Kosten für einen Schaden übernehmen muss. In der Praxis sind diese Summen jedoch deutlich höher. Die Versicherer bieten in der Regel deutlich höhere Versicherungssummen (Deckungssummen) an, zum Beispiel bis zu 100 Millionen Euro.
Die Kfz-Versicherung deckt unter anderem:
Schäden am Fahrzeug,
z.B.: – Abschleppkosten – Gutachterkosten – Reparaturkosten – Nutzungsausfall – Mietwagenkosten – Wertminderung – Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden – An- und Abmeldekosten – Anwaltskosten
Weitere Sachschäden,
z.B.: – Schäden an Gebäuden – Verkehrseinrichtungen
Personenschäden,
z.B.: – Heilungskosten, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden – Ersatz für Verdienstausfall – Schmerzensgeld bei schweren Beeinträchtigungen – lebenslange Rente – im Todesfall z.B. Begräbniskosten oder Unterhalt für Hinterbliebene des Opfers.
Die Kaskoversicherung ist im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung eine reine Sachversicherung. Sie tritt immer dann in Kraft, wenn Schäden am eigenen Fahrzeug entstehen. Ich biete Ihnen die Möglichkeit, die Kaskoversicherung wahlweise als Teilkaskoversicherung oder als Vollkaskoversicherung abzuschließen. Auf diese Weise können Sie Ihr Fahrzeug gegen die finanziellen Folgen eines Schadens absichern.
Die Teilkaskoversicherung erstattet Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug durch Diebstahl, Brand, Unwetter, Wildkollision oder Glasbruch. Zudem ist bei Diebstahl oder Zerstörung das serienmäßige Zubehör Ihres Wagens mitversichert. Was genau als Zubehör gilt, können Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen oder mich fragen – ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung.
Die Vollkaskoversicherung deckt grundsätzlich alle Schäden an Ihrem Fahrzeug ab, auch solche, die durch einen selbst verschuldeten Unfall verursacht werden. Zudem werden Vandalismusschäden, wie zerkratzter Lack oder beschädigte Türen, von Ihrer Vollkasko reguliert.
Versicherte Gefahren und Schäden in der Kfz-Teilkaskoversicherung
Tipp: Durch den Abschluss einer Teilkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung im Schadensfall können Sie Ihre Prämie reduzieren.
Versicherte Gefahren und Schäden in der Kfz-Vollkaskoversicherung
Bitte beachten Sie, dass Sie bei Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung im darauffolgenden Jahr zurückgestuft werden und somit mit einem höheren Beitrag rechnen müssen. Daher empfehle ich, kleinere Schäden am Fahrzeug selbst zu übernehmen, das kann sich eventuell vorteilhaft für Sie auswirken! Gerne berate ich Sie hierzu weiter.
Eine neue Autoversicherung abschließen oder wechseln können Sie leider nicht zu jeder Zeit.
Es geht in folgenden Fällen:
Wenn Sie Ihr Auto zulassen möchten, müssen Sie bei der Zulassungsbehörde belegen, dass für das Auto Versicherungsschutz besteht. Der Nachweis erfolgt über die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), ehemals Doppelkarte. Diese bekommen Sie in Form einer siebenstelligen Zahlen und Buchstabenkombination (eVB-Nummer) von uns unabhängigen Versicherungsmakler Hannover entweder persönlich, per SMS, Telefon oder E-Mail bekommen. Ihre eVB-Nummer als Versicherungsbestätigung können Sie alternativ auch einfach und schnell online beantragen nutzen Sie einfach das Formular "EVB-anfordern" unter dem Menüpunkt Service. Bei der Anmeldung Ihres Kfz auf dem Straßenverkehrsamt genügt die Nennung Ihrer eVB-Nummer. Die Zulassungsbehörde kann dann mit der Nummer die für Sie hinterlegte Versicherungsbestätigung abrufen
Weniger Prämie für Zweitwagen
Weil Fahranfänger häufiger als erfahrene Fahrzeuglenker Unfälle verursachen, verlangen KFZ-Haftpflichtversicherer von ihnen Beitragssätze von bis zu 300 Prozent. Mit einigen Kniffen lässt sich jedoch viel Geld sparen.
Erste Möglichkeit: das Fahrzeug von den Eltern als Zweitwagen anmelden lassen. So starten Sie mit einem deutlich niedrigeren Beitragssatz. Der mit dem Zweitfahrzeug im Lauf der Zeit erworbene Prämienrabatt kann später auf Sie umgeschrieben werden. Viele Gesellschaften gewähren außerdem günstigere Einstiegstarife, wenn bereits ein Familienmitglied ein Fahrzeug beim Unternehmen versichert hat.
Eine weitere Möglichkeit: viele Versicherer machen günstige Angebote für Autoneulinge, die bereits ein Mofa oder ein Kleinkraftrad dort versichert hatten.
Saisonkennzeichen nutzen
Sommerzeit ist Cabriozeit. Wenn Sie offen fahren und dabei sparen wollen, können Sie ein Saisonkennzeichen nutzen. Sie zahlen dann nur für den Zeitraum, in dem Ihr Fahrzeug auch zugelassen ist. Wenn Ihr Wagen dabei länger als sechs Monate pro Jahr rollt, wächst sogar der Schadenfreiheitsrabatt der Police weiter.
Die Kfz-Steuer entfällt während der Ruhemonate ebenfalls. Wird das Fahrzeug im Herbst ganz abgemeldet, bleibt der erreichte Schadenfreiheitsrabatt in der Regel erhalten, wenn man es binnen achtzehn Monaten wieder anmeldet - solange besteht bei den meisten Versicherern eine beitragsfreie Ruheversicherung.
Anfänger am Steuer zahlen in der KFZ-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung höhere Beiträge als „alte Hasen“, die schon viele Jahre unfallfrei unterwegs sind. Wenn Sie Ihre Versicherung lange Zeit nicht in Anspruch nehmen, sinkt die Prämie erheblich. Langjährig unfallfreie Fahrer zahlen im besten Fall nur noch 20 Prozent.
Kleine Schäden selbst zahlen?
Schadenfreiheitsklassen und Rückstufungsregeln können bei verschiedenen Versicherern unterschiedlich sein. Rückstufungen sind übrigens vermeidbar, wenn man kleine Schäden aus der eigenen Tasche zahlt - denn nicht die Schadenhöhe, sondern allein die Zahl der verursachten Schäden entscheidet über den Rabatt.
Ihr Versicherer erteilt Auskunft darüber, ob es sich für Sie lohnt, einen kleineren Schaden selbst zu übernehmen. Einige Versicherer bieten so genannte Rabattretter an - damit bedeutet der erste Unfall nicht gleich eine Rückstufung in eine teurere Rabattstufe.
Die Telematik funktioniert so: Der Fahrstil von Ihnen wird kontinuierlich bewertet und somit kann die Kfz-Versicherung das Unfallrisiko besser einschätzen. Ob Sie entspannt oder sportlich mit dem Auto unterwegs sind - danach richtet sich dann der Beitrag. Je besser Ihr Fahrstil ist, desto niedriger der Beitrag. Wobei es aber keine Beitragserhöhung gibt für riskantes Fahren! Es funktioniert so: Eine Telematik - Box die sich im 12V Anschluss Ihres Autos befindet erfasst Ihren Fahrstil und den Fahrverlauf. Diese Daten werden dann in eine Fahrerbewertung umgerechnet. Das ist alles. Zusätzlich können Sie Ihre Bewertung auch per App verfolgen. Alle Daten die gesamelt werden, werden verschlüsselt übertragen und nur Sie können sehen was im Kundenportal steht niemand sonnst! Die Kfz-Versicherung erhält nur von der Telematik den errechneten Beitragsnachlass. Was Sie zusätzlich noch erhalten ist eine sofortige Ortung für schnelle Hilfe bei einem Unfall oder Panne und ob Ihr Auto unerlaubt bewegt wird da werden Sie gleich alamiert.
Über das Internetportal oder mobil per App ist die Fahrerbewertung jederzeit nachverfolgbar. Die Fahrdaten werden dabei verschlüsselt übermittelt - Angaben zu Fahrstrecken, Aufenthaltsorten oder Geschwindigkeitsübertretungen können lediglich die Versicherten einsehen.
Die vier Bewertungskriterien werden mit verschiedener Gewichtung berücksichtigt.
Zweitwagen
Meldet ein Versicherungsnehmer einen Zweitwagen an, wird der Zweitwagen mit einer besseren Schadensfreiheitsklasse verbunden und so auch mit einem höheren Schadensfreiheitsrabatt.
Fahrerschutz
Im Falle eines selbst verschuldeten Unfalls sind Personenschäden des Fahrers nicht versichert. Der Fahrerschutz schließt diese Versicherungslücke.
Auslandschutz
Die Versicherungssummen in anderen Ländern reichen oft nicht aus, um den entstandenen Schaden bei unverschuldeten Unfällen zu ersetzen. Der Auslandschutz sichert eine Entschädigung nach deutschem Recht. Im Ausland sind die Versicherungssummen von Kfz-Haftpflichtversicherungen oft sehr viel niedriger als in Deutschland. Wenn man mit dem eigenen Fahrzeug in anderen Ländern unterwegs ist und von einem ausländischen Unfallgegner geschädigt wird, kann es passieren, dass man Schäden kaum oder gar nicht erstattet bekommt.
Hier tritt der Auslandsschadenschutz ein: Er übernimmt die komplette Schadenabwicklung – und der Schaden wird so ersetzt, als ob der Unfallgegner eine Kfz-Haftpflichtversicherung nach deutschen Versicherungsbedingungen abgeschlossen hätte.
GAP-Deckung auch für kreditfinanzierte Pkw
Bei einem Diebstahl oder Totalschaden eines geleasten oder kreditfinanzierten Pkw kommt es oft vor, dass die Restforderung über dem Wiederbeschaffungswert liegt, der von der Kaskoversicherung ersetzt wird. Ist die Restforderung z.B. der Leasinggesellschaft höher, muss die Differenzaus eigender Tasche gezahlt werden. Die GAP-Deckung übernimmt dieses Risiko aus dem Finanzierungs-/Leasingvertrag.
Mallorca-Police
Die Mallorca-Police ist in der Regel schon bereits in der Kfz-Versicherung enthalten und erhöht die mitunter geringeren Deckungssummen der Kfz-Haftpflichtversicherung im Ausland auf das Deutsche Niveau. Es sollte jedoch der Geltungsbereich überprüft werden. Oft ist die Mallorca-Police auf Europa begrenzt. Nur manche Versicherer bieten Weltweiten Versicherungsschutz in den Komfortpolicen an. Verursacht der Fahrer eines Mietwagens einen Unfall und gehen die Ansprüche des Geschädigten über diese Mindestversicherungssummen hinaus, muss er selbst in die Tasche greifen und die Differenz aufbringen. Die Mallorca-Police gleicht über die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung – bis zur vereinbarten Summe und innerhalb des Geltungsbereichs – die Ansprüche aus, die über die Deckung der Mietwagenversicherung hinausgehen.
Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte)
Sie dient im Ausland als Nachweis das Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung haben. Innerhalb der Europäischen Union müssen die Autofahrer die Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) nicht mehr mitführen. Es gilt nämlicht das Kfz-Kennzeichen als Versicherungsnachweis. Wenn die Reise doch außerhalb der EU führen sollte, sollten Autofahrer sich vorher informieren.
Kaufwertentschädigung
In der Vollkaskoversicherung ist eine Kaufwertentschädigung enthalten. Das besondere ist, wenn der Versicherungsnehmer bis 24 Monate nach seinem Autokauf einen Totalschaden hat, wird nicht nur der Fahrzeugwert zum Unfallzeitpunkt ersetzt sondern der Wiederbeschaffungswert zum Datum der Zulassung.
Neupreisentschädigung
Wenn Sie vorhaben sich einen Neuwagen zu holen (oder Sie besitzen schon eines) sollten Sie sich auf jedenfall über die Neupreisentschädigung Informieren. Diese Vertragsoption schüzt vor erheblichen finanziellen Einbußen in den ersten Monaten nach den Kauf des Fahrzeugs. Wenn zum Beispiel der Erstbesitzer einen Totalschaden hat, ersetzt der Versicherer nicht nur den Wiederbeschaffungswert, sondern den Neupreis des Fahrzeugs.
Werkstattanbindung
Bei einer Werkstattanbindung erfolgt die Kfz Reparatur in einer Partnerwerkstatt der Versicherungsgesellschaft. Es kann möglich sein das dadurch der Kaskoschutz für den Versicherungsnehmer preiswerter wird. Zusätzlich können Sie auch oftmals von einem Zusatzdienst wie zum Beispiel einem Bring und Hol service oder von einen Ersatzwagen profitieren.
Ruheversicherung
Manche Autos sind meist nur zu einer bestimmten Jahreszeit unterwegs wie z.B. im Sommer Cabrios. Aus diesem Grund bietet sich eine Ruheversicherung für Saisonfahrer an. Wird das Auto vorübergehend stillgelegt oder (Saisonkennzeichen) muss für den Ruhezeitraum kein Beitrag gezahlt werden. In diesem Ruhezeitraum besteht weiterhin ein Mindest-Versicherungsschutz. Vorausgesetzt das Auto wird nicht bewegt und steht in einer Garage oder abgeschlossenen Hof.
Im Straßenverkehr lauert das Risiko jeden Tag. Eine Verkehrsrechtsschutz schützt Sie nach einem Verkehrsunfall vor denn hohen Kosten die im Rechtsstreit entstehen können. Die Verkehrsrechtsschutz übernimmt unter anderem die eigenen Anwalts- und Gerichtskosten. Bei einer Niederlage vor Gericht bezahlt sie das Honorar des gegnerischen Anwalts. Die Verkehrsrechtsschutz hilft im Schadensfall nicht nur dem Autofahrer sonern auch Fahrradfahrern und Fußgängern.
Für private Übergangs - und Probefahrten wurden die Kurzzeitkennzeichen eingeführt. Diese Kennzeichen müssen im Gegensatz zu den roten Kennzeichen nicht wieder zurückgegeben, sondern können weggeworfen werden. Die roten Kennzeichen werden im Kfz-Handel verwendet.
Die Kurzzeitkennzeichen werden gegen Vorlage einer speziellen Versicherungsbestätigungskarte ausgestellt bzw. vom Schilderdienst angefertigt. Sie haben eine Geltungsdauer von 5 Tagen und kann für jede Kfz-Klasse beantragt werden. Nach dieser Zeit werden sie ungültig und der Versicherungsschutz entfällt. Seit dem 1. April 2015 benötigt man für die Ausgabe eines Kurzeitkennzeichens eine gültige Hauptuntersuchung.
Sie können ein Kurzzeitkennzeichen bei der Kfz-Zulassungsstelle beantragen. Dafür müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
Kurzzeitkennzeichen sind nicht ortsgebunden. Es darf also an einem Ort zugelassen werden und dann an einem evtl. abweichenden Standort des Fahrzeuges montiert werden. Mit einem Kurzzeitkennzeichen dürfen aber nur folgende Fahrten unternommen werden:
Die Angebotsvielfalt der Kfz-Versicherung ist unübersichtlich und schwer zu durchschauen. Die Vertragsbedingungen können viele Fallstricke beinhalten.
Damit im Falle der Fälle auch tatsächlich der gewünschte Schutz der Kfz-Versicherung gezahlt wird und der Verbraucher nicht leer ausgeht, gilt: Nur wer sich gut und unabhängig informiert, bekommt auch ein passendes und qualitativ hochwertiges Produkt!
Ich berate meine Kunden im Bereich der Kfz-Versicherung als Experte nicht nur zu den Konditionen, den Rahmenbedingungen und den wichtigen Fakten, sondern zeige auch mögliche Fallstricke auf, die es im Bereich der Kfz-Versicherung zu beachten gilt. Als Versicherungsmakler in und um Hannover stehe ich Ihnen gerne zur Seite. Mit langjähriger Erfahrung als Versicherungsmakler in Hannover kenne ich die Komplexität der Kfz-Versicherung und weiß, dass ein einfacher Preisvergleich hier oft nicht ausreicht. Ich verstehe die Fallstricke, die bei der Absicherung der Autoversicherung zu beachten sind.
Fordern Sie jetzt ein kostenloses und unverbindliches Angebot für eine Kfz-Versicherung an. Rufen Sie mich an oder kontaktieren Sie mich über das Kontaktformular. Ich berate Sie persönlich und individuell.
Ich freue mich auf Sie!
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