Startklar zum Drohnenflug mit der Drohnen Versicherung
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Wir erstellen Ihnen gerne ein kostenloses und unverbindliches Angebot für eine Drohnenversicherung
Wenn Sie es lieben, Ihre Drohne in den Himmel steigen zu lassen und auf Erkundungstour zu schicken? Dann sind Sie nicht alleine, denn laut der deutschen Flugsicherung sind hierzulande bereits mehr als 400.000 Drohnen am Himmel unterwegs - Tendenz steigend. Drohnen gibt es in verschiedenen Ausführungen, zum Beispiel mit vier (Quadrocopter), sechs (Hexacopter) oder acht (Octocopter) Propellern in einer Ebene.
Aber was ist, wenn etwas passiert? Wenn es durch einen technischen Defekt oder sogar einen Bedienfehler zu einem Unfall kommt? Zum Beispiel mit Ihrer Drohne einen Sach- oder gar Personenschaden verursachen? Da haften Sie als Besitzer in vollem Umfang für den entstandenen Schaden. Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass der Gesetzgeber eine Haftpflichtversicherung für Drohnenbesitzer zur Pflichtversicherung erklärt hat. Für die Nutzung von Drohnen und anderen unbemannten Flugobjekten besteht seit dem Jahr 2005 in Deutschland eine Versicherungspflicht. Diese gilt unabhängig davon, ob eine Drohne privat oder gewerblich genutzt wird. Seit dem 01.10.2017 treten neue Regelungen zur Drohnen-Verordnung in Kraft, die für den Umgang mit der Zukunftstechnologie Klarheit schaffen.
Die neue Drohnen-Verordnung auf einen Blick:
Darum sollten Sie unbedingt vor dem ersten Start den Ihren Versicherungsschutz prüfen! Bei den meisten privaten Haftpflichtversicherungen greift die Versicherung nur, solange es sich dabei um reines Spielzeug handelt. Welche Flugobjekte als Spielzeug gelten und welche nicht, ist jedoch rechtlich nicht eindeutig geklärt. Die gewerbliche Nutzung ist oftmals gar nicht versicherbar. Damit Sie nach einem Unfall nicht plötzlich für Kosten im fünf- oder gar sechsstelligen Bereich aufkommen müssen, sollten Sie daher unbedingt eine separate Drohnen Haftpflichtversicherung abschließen. Wer seine Drohne rein privat zum Beispiel als Spielzeug verwendet, benötigt nicht zwingend eine separate Drohnenversicherung. In vielen Fällen ist eine Privathaftpflichtversicherung mit einem Extra-Schutz für Drohnenschäden ausreichend. Um den besten Tarif für Ihre Bedürfnisse zu finden helfen wir Ihnen gerne weiter.
Die Angebotsvielfalt der Drohnen Versicherung ist unübersichtlich und schwer zu durchschauen. Die Vertragsbedingungen können viele Fallstricke beinhalten. Damit im Fall der Fälle auch tatsächlich den gewünschte Schutz der Drohnen Versicherung gezahlt wird und der Verbraucher nicht leer ausgeht gilt: Nur wer sich gut und unabhängig informiert bekommt auch ein passendes und gutes Produkt! Wir aus Hannover beraten unsere Kunden im Bereich der Drohnen Versicherung als Experte nicht nur bezüglich der Konditionen, der Rahmenbedingungen und der wichtigen Fakten, sondern zeigen ebenfalls mögliche Fallstricke auf, die es auch für Sie im Bereich der Drohnen Versicherung gibt.
Wir Versicherungsmakler in und um Hannover helfen Ihnen gerne weiter. Wir sind schon viele Jahre als Versicherungsmakler in Hannover tätig. Fordern Sie jetzt ein kostenloses und unverbindliches Angebot für eine Drohnen Versicherung an. Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular. Wir beraten Sie persönlich und individuell.
Wir freuen uns auf Sie!
Nein, das war einmal. Bis 2005 gab es eine Ausnahmeregelung in der Luftverkehrs-Zulassungsordnung (LuftVZO), wonach Flugmodelle bis fünf Kilogramm ohne Verbrennungsmotor von der Versicherungspflicht ausgenommen waren. Diese privat genutzten Flugmodelle waren in der PHV mitversichert. Heute bietet kaum eine PHV Versicherungsschutz für Drohnen wenn ja dann in einem nicht ausreichenden Umfang. Wer seine Drohne rein privat zum Beispiel als Spielzeug verwendet, benötigt nicht zwingend eine separate Drohnenversicherung. In vielen Fällen ist eine Privathaftpflichtversicherung mit einem Extra-Schutz für Drohnenschäden ausreichend.
Das kann man nicht nur, das muss man sogar. Seit 2005 gilt eine Versicherungspflicht für alle Drohnen egal ob die Drohnen privat oder gewerblich genutzt werden. Hier gilt nämlich die Gefährdungshaftung. Das heißt, jeder Halter eines Luftfahrzeugs haftet unabhängig von seinem persönlichen Verschulden. Schutz bietet eine separate Drohnen Versicherung.
Nein. Das Fliegen über sensiblen Bereichen wie Naturschutzgebieten, Krankenhäusern oder Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften sowie in den Kontrollzonen von Flugplätzen ist verboten. Die maximal erlaubte Flughöhe beträgt 100 Meter. Für Drohnen über zwei Kilogramm Gewicht muss ein Kenntnisnachweis erbracht werden.
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